18 Grad

Digitale Publikationsreihe zur Stadtzuger Geschichte

Beitrag 3

 

Der grosse Umbruch im Kleinen
(Teil 3)

Verwaltung und
Politik in den
Anfängen der neu
gegründeten Einwohner-
gemeinde Zug,
1874–1892

Erstellt — 01.01.2026

Geändert — 20.02.2026

Herausgeber — Stadtarchiv Zug

Redaktion — Stadtarchiv Zug
Autor — Daniel Schläppi
Lesezeit — 124 Minuten
Zeichenzahl — 80402
Abbildungen — 19

ISBN — 978-3-9525975-2-1

ISSN — 2813-8848

Permalink — https://doi.org/10.62326/AJUP1703

 

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Der grosse Umbruch im Kleinen
(Teil 3)

Verwaltung und
Politik in den
Anfängen der neu
gegründeten Einwohner-
gemeinde Zug,
1874–1892

Daniel Schläppi


Die beiden ersten Teile dieser Serie haben die Konstituierung der Einwohner-, Bürger- und katholischen Kirchgemeinde Zug von 1874 und die Güterausscheidung zwischen den genannten drei Gemeindetypen in den Jahren 1874 bis 1878 beschrieben.[1] Für sich allein betrachtet, stellten beide Vorgänge bemerkenswerte Einzelereignisse dar, die erst verständlich werden, wenn sie im Detail untersucht und erzählt werden. Aus höherer Warte stehen sie sinnbildlich für den fundamentalen Wandel, den der Wirtschaftssoziologe Karl Polanyi als die «Grosse Transformation» charakterisiert hat.[2] Gemeint ist damit der tiefgreifende Umbau des ökonomischen, gesellschaftlichen und kulturellen Gefüges in Richtung Markt- und Geldwirtschaft in Verbindung mit der Herausbildung demokratisch verfasster Staatswesen auf der Basis fiskalischer Abschöpfung und einer professionalisierten Verwaltung.[3]

 

Der dritte Teil der Serie «Der grosse Umbruch im Kleinen» zeigt in Form einer quellengesättigten Untersuchung der Stadtzuger Politik und Verwaltung auf, wie der in der Theorie modellhaft konstruierte Evolutionsprozess während der ersten Jahre und Jahrzehnte nach der Gründung der Einwohnergemeinde im Konkreten ablief. In Tat und Wahrheit verliefen die beobachteten Entwicklungen nicht linear in eine Richtung, die rückblickend pauschal als «Fortschritt» etikettiert werden könnte. Vielmehr machten sich historische Kontinuitäten alten Herkommens und teilweise gar gegenläufige Tendenzen bemerkbar. Als zentraler Befund stellt sich heraus, dass sich die Veränderungen der Zeit insbesondere in der Finanzpolitik niederschlugen.

 

Abb. 1 — Die Verbesserung des Bildungsniveaus zählte zu den vorrangigen Zielen einer zeitgemässen Politik. Wenig überraschend war das Schulwesen bereits 1875 der grösste Kostenfaktor in der Rechnung der Einwohnergemeinde. Vorerst floss das meiste Geld jedoch in bauliche Massnahmen, wobei insbesondere der Umbau des alten Spitals in das abgebildete Schulhaus zu Buche schlug. Es konnte 1875 schrittweise in Betrieb genommen werden. (JB 1875, S. 18f.; VA 1875, S. 5. Bildnachweis: StadtA Zug, A.1.11.184.6)

Business as usual. Die Anfänge des Verwaltungsbetriebs der Einwohnergemeinde

Zu seiner allerersten Sitzung trat der Stadtzuger Einwohnerrat am 16. Juli 1874 gemeinsam mit dem Bürgerrat zusammen, um sich über die jeweiligen Zuständigkeiten zu verständigen.[4] Noch ohne finanzielle Ausstattung – die Güterausscheidung war ja noch lange nicht vollzogen – musste sich die Einwohnergemeinde per sofort um das Bau-, Schul-, Polizei-, Militär-, Feuerpolizei-, Markt- und das Eichwesen sowie um die Landwirtschaft und das Vormundschaftswesen für die Niedergelassenen kümmern. Sie war zuständig für Notariatssachen sowie für die Ausstellung von Leumunds- und anderen Zeugnissen. Zudem oblag ihr der Vollzug der Bundes- und Kantonsgesetze auf Gemeindeebene.

 

Der Ortsbürgergemeinde wurden bis zur Gründung der Kirchgemeinde das Kirchenwesen sowie die Verwaltung der Kirchengüter, der Stiftungen für kirchliche Zwecke, der geistlichen Pfründen und der Sebastians-Bruderschaft übertragen.[5] Dazu zählten auch die Pflege der Friedhöfe und die Verwaltung der in Kirchenbesitz befindlichen Gebäude und Liegenschaften. Die Verantwortung für das Armen-, Waisen- und Vormundschaftswesen der Ortsbürger blieb exklusiv beim Bürgerrat. Dazu gehörte auch die Verwaltung der Güter und Pfründen der Kranken-, Waisen- und Armenanstalten sowie der Spendgüter, Legate, Stiftungen und Stipendienfonds. Darüber hinaus bewirtschaftete die Bürgergemeinde den Bürgerfonds, entschied über die Aufnahme neuer Bürger, fertigte Heimatscheine aus und regelte das Niederlassungswesen.

 

Somit lagen die zukunftsweisenden Handlungsfelder, in denen es nicht bloss darum ging, traditionelle Besitzstände und den kirchlich-kulturellen Status quo zu verteidigen, neuerdings in den Händen der Einwohnergemeinde. Trotzdem wollte sich im Geschäftsgebaren des Einwohnerrates anfänglich weder die Euphorie des Neuanfangs noch ein ausgeprägter Gestaltungswille bemerkbar machen. Dies war mehreren Ursachen geschuldet: Erstens bekundete das Gremium einige Mühe, überhaupt handlungsfähig zu werden. Zu viele gewählte Behördenmitglieder lehnten ihre Ämter ab, sodass ein geregelter Betrieb erst einsetzte, nachdem Franz Hediger als designierter Präsident sein Amt nach langem Zaudern am 17. September 1874 endlich annahm und der Einwohnerrat gleichentags befand, er könne die anstehenden Geschäfte entgegen den gesetzlichen Vorgaben notgedrungen auch zu fünft statt zu siebt bewältigen.[6]

 

Zweitens übernahm der Einwohnerrat das historische Erbe einer über Jahrhunderte gewachsenen Milizbehörde, die sich in Ermangelung eines Verwaltungsapparates um eine Vielzahl von Kleinigkeiten gekümmert hatte.[7] Auf der Traktandenliste der ersten Arbeitssitzung des neuen Rates stand zuoberst die Bewilligung von sechs Hypothekargeschäften gefolgt von der Genehmigung von zehn Gebäudeversicherungspolicen.[8] Weiter ging es um eine Schenkung an das Schulgut, fünf Niederlassungsbegehren, die bedingte Freilassung eines Gefangenen, um einen Abstellraum für einen Leiterwagen der Feuerwehr und um die Erlaubnis, die Arbeiter des im Bau befindlichen Schulhauses zum «üblichen Trunk mit einfacher Mahlzeit» einzuladen.[9] Drittens fehlten der Einwohnergemeinde die notwendigen finanziellen Handlungsspielräume, zumal der Rat die Oberhoheit über den städtischen Haushalt einstweilen an die Finanzkommission delegiert hatte, deren Finanzpolitik sich am Gebot der Sparsamkeit orientierte.[10]

 

Im Nachhall alter Gewohnheiten vermochte unter solchen Vorzeichen auch der Grundsatz der Gewaltentrennung (noch) keine Geltung zu behaupten. So wurde der Einwohnerrat nach bewährter Sitte auch in Streitsachen als Schlichtungs- oder gar Gerichtsbehörde angerufen und aktiv.[11] Bereits in seiner vierten Sitzung vom 29. August 1874 beschloss der Rat, den Schreiner Jakob Weilemann wegen nächtlicher Ruhestörung und Fensterwürfen sowie Franz Josef Speck, wohnhaft in der Rebmatt in Oberwil, wegen Misshandlung eines Knaben zu zitieren.[12] Am 5. September bestrafte er den geständigen Weilemann wegen nächtlicher Ruhestörung mit einem «Präsidialverweis» (wie seit Jahrhunderten üblich) plus den Untersuchungskosten (neuerdings) in der Höhe von 2,70 Franken.[13] In der gleichen Sitzung verhängte er gegen den angeklagten Speck eine Busse von 10 Franken zuzüglich Verfahrenskosten von 4,80 Franken wegen Körperverletzung. Der Verurteilte hatte den schulpflichtigen Albert Weber derart geschlagen, «dass dieser umsank und den Inhalt seiner Milchtanse verschüttete».[14] Ausserdem hatte er sich gegen den Polizeipräsidenten und -diener «verschiedene Grobheiten» erlaubt.[15]

 

Vergleichbare Vorfälle «mindern Belangs» verwies der Rat «zur Abwandlung» oder «gutfindenden Erledigung» an das Polizeiamt. So etwa am 30. September den «Obstdiebstahl des Anton Landtwing, Kaminfeger» und dessen dabei zugezogene und «laut ärztlichem Gutachten» folgenlose «Verwundung», oder am 14. Oktober die Klage von «Witwe Speck, geb. Hürli, Xavers sel.» gegen den Holzspalter Carl Weber wegen Nachtruhestörung und die Streitsache zwischen «Thomas Waller, Mühlepeters, u. Georg Speck ab Horbach».[16] Ärgerlich war die Klage von Jakob Gallmann wegen einer Rauferei, die «laut ärztlichem Gutachten» keine Folgen gehabt hatte. Obwohl Gallmann bekanntermassen «sehr zanksüchtiger Natur» war, bekam er Recht. Der Verurteilte kam mit einem «Präsidialverweis» und 4,80 Franken Untersuchungskosten davon.[17] Am 28. Oktober lag dann ein schwerwiegenderer Fall zur Beurteilung vor. Diesmal hatte der Einwohnerrat vom Landammann und vom Regierungsrat eine in der Nacht vom 28. auf den 29. September stattgefundene Nachtruhestörung zur «gutfindenden Erledigung» überwiesen bekommen.[18] Anton Lung und Johann Weiss hatten vor dem Haus von Oswald Weber gelärmt, worauf es zu einer Rauferei gekommen war. Im Licht von Zeugenaussagen waren die beiden vor dem Rat geständig und bekamen je 5 Franken Busse sowie 3,70 Franken Untersuchungskosten aufgebrummt. Obendrein mussten sie sich eine «Ermahnung des Präsidenten zu besserer Aufführung in d. Zukunft» anhören.

 

Ein weiterer tagespolitischer Kampfplatz erwuchs aus dem Ärger mit städtischen Beamten und Angestellten.[19] Im November 1874 gingen mehrere Beschwerden über das Verhalten des Ankenwägers Victor Weiss ein, welcher der Trunksucht derart verfallen war, dass er seine Pflichten nicht mehr erfüllen konnte. In der Vernehmung, die am 26. Dezember stattfand, vermochte Weiss die Vorwürfe bezüglich seiner «reglementswidrigen Dienstverrichtungen» nicht zu entkräften, sodass ihm «die fernere Ausübung seiner Amtsverrichtungen als Waagmeister untersagt» werden musste.[20] Gleichentags beschloss der Rat, den Kaminfeger Valentin Moos, der sich bei der Reinigung der Kamine nicht an die bestehende Verordnung hielt, in der nächsten Sitzung vorzuladen. Bei dessen Einvernahme am 7. Januar 1875 kassierte er wegen «unbefugten Rusens in Häusern, deren Besitzer ihn nicht verlangt» hatten, unter «Androhung des Patententzugs in Falle wiederkehrender Klagen» einen strengen Verweis.[21]

 

Neben den Entlassenen gab es auch Gemeindeangestellte, die ihre Stelle auf eigene Initiative kündigten. Möglicherweise war die öffentliche Hand im 19. Jahrhundert noch nicht für jedermann ein attraktiver Arbeitgeber. Ende Oktober 1874 verlangten mit «Hr. Polizeidiener Al. Weiss» und Heinrich Schwerzmann, Wächter in Oberwil, zeitgleich zwei Ordnungshüter ihre Freistellung.[22] Obwohl das Weibelamt mit einigem Ansehen verbunden war, musste am 13. März 1881 ein Ersatz für Weibel August Weiss gewählt werden, weil dieser nach nicht einmal fünf Jahren eine neue Stelle antrat.[23] Dass Weiss den Dienst nach vergleichsweise kurzer Zeit quittierte, könnte seinen Grund im Anforderungsprofil bzw. in der mit dem Posten verbundenen Arbeitsbelastung gehabt haben. Der Weibel fungierte nämlich in Personalunion als «Rechtstriebbeamter» (Betreibungsbeamter) und musste auch noch anderweitige Exekutivaufgaben wahrnehmen.[24]

 

Auch hier wirkten Gepflogenheiten aus der vormodernen Milizverwaltung ins 19. Jahrhundert hinein. Die Angst vor einer Kostenexplosion hemmte den für eine zeitgemässe Administration dringend notwendigen Personalausbau. Nach dem Modell einer frühneuzeitlichen Honoratiorenverwaltung standen dem Einwohnerrat lediglich ein paar Kommissionen zur Seite.[25] Ausser dem Weibel und dem Schreiber bestand der gewählte Beamtenapparat einzig aus dem Steuereinzüger, einem weiteren Einzüger, dem Cassa-Verwalter, dem Uhrenmacher, einem Polizeidiener und dem Waagmeister.[26] Im Licht dieser hauchdünnen Personaldecke stand die Stadtzuger Verwaltung in ihren Anfängen auf tönernen Füssen. Die Kündigung von Stadtschreiber Anton Wickart im Juni 1875 kam zwar nicht völlig überraschend, hatte doch Alois Schwerzmann den Einwohnerrat schon im Sommer 1874 darum gebeten, Wickart von den laufenden Geschäften zu entlasten, damit sich dieser in nächster Zeit «vorherschend mit Bereinigung der Rechnungsrükstände befassen» könne.[27] Dennoch hatte der Einwohnerrat schon damals geahnt, es könnte schwierig werden, für Wickart einen ebenbürtigen Ersatz zu finden.[28] In enger Zusammenarbeit mit Alois Schwerzmann empfahl sich dieser dann für höhere Weihen. Sein nächster Karrieresprung katapultierte ihn als Nachfolger des in den Regierungsrat gewählten Georg Nussbaumer auf den Posten des kantonalen Hypothekarschreibers.[29]

 

Dass sich mit dem früheren Lehrer Wilhelm Müller für die frei gewordene Stelle nur ein einziger Anwärter meldete, dürfte mehrere Gründe gehabt haben.[30] Erstens waren Wickarts Fussstapfen gross, hatte dieser doch schon der alten Einheitsgemeinde wertvolle Dienste geleistet. Obwohl konservativ gesinnt, hatte er sich, zweitens, eines so guten Ansehens erfreut, dass selbst das liberale Volksblatt «dem abtretenden Hrn. Stadtschreiber» attestierte, er habe «mit gutem Willen und mit anerkennenswerter Geduld in einer Stellung ausgehalten», die «angesichts der verwickelten und unangenehmen Lage der städtischen Verhältnisse seit 1868 wahrlich keine rosige genannt werden konnte».[31] Wer Einsicht in die Verhältnisse gehabt habe, könne Wickart «diese Anerkennung nicht versagen» und werde sich «stets des bereitwilligen und gefälligen Entgegenkommens gern erinnern». Drittens war der anspruchsvolle Posten mit 1000 Franken Jahreslohn nicht gerade fürstlich bezahlt. Im ausgehenden 19. Jahrhundert verdiente ein Musterweber etwa 1300 Franken, eine erfahrene Weberin gegen 1000 Franken. Ein Postbote erreichte nach 16 Dienstjahren einen Maximallohn von 2040 Franken.[32] Viertens sollte die Stelle mit Blick auf eine anstehende Revision der Reglemente der neu nebeneinander existierenden Gemeinden nur provisorisch bis Ende Jahr besetzt werden. Tatsächlich musste Müller seinen zweiten Posten und Verdienst als Bürgerschreiber 1876 an den amtierenden Kirchenschreiber Josef Leonz Landtwing abtreten. Der Einwohnergemeinde hielt er als Schreiber während 34 Jahren bis 1909 die Treue.

 

Abb. 2 — Amtsjahre der von 1874 bis 1892 gewählten Gemeindeschreiber im Kanton nach Parteien.

Solch langjährige Beschäftigungsverhältnisse fanden sich auch in anderen Gemeinden des Kantons.[33] Wilhelm Müller zählte zu einer Handvoll von Schreibern, die zwischen 1874 und 1892 gewählt wurden und mehr als dreissig Amtsjahre absolvierten.[34] Auf derart lange Amtsdauern brachten es nur Parteigänger der Konservativen. Schreiber mit Affinitäten zu den Liberalen gab es einzig in den liberalen Hochburgen Baar und Cham sowie in Steinhausen und Hünenberg.[35] Mit 284 Amtsjahren übertrumpften die konservativen Schreiber ihre liberalen und parteilosen Pendants um mehr als das Doppelte. Dass es fünf Parteilose trotzdem auf 76 Amtsjahre brachten, zeigt die untergeordnete Bedeutung von Gesinnungsfaktoren, wenn es an kompetenten Kandidaten mangelte.

 

Abb. 3 — Amtsjahre der von 1874 bis 1892 gewählten Einwohnerräte der Stadt Zug nach Parteien.

Unter den Stadtzuger Einwohnerräten, die im fraglichen Zeitraum gewählt wurden, weisen nur gerade drei Amtsdauern von mehr als zehn Jahren auf.[36] Die liberalen Stadträte blieben mit durchschnittlich 6,4 Jahren doppelt so lang im Amt wie ihre konservativen Kollegen, was der rigorosen Abwahl aller vier konservativen Räte geschuldet war, die 1874 als Folge des liberalen Wahlboykotts zusammen mit dem liberalen Niedergelassenen Franz Stocker aus Baar den ersten Einwohnerrat gebildet hatten.[37] 1877 wurde für lange Zeit der letzte Konservative in den Einwohnerrat gewählt. Ab 1879 befand sich der Einwohnerrat exklusiv in liberaler Hand. Dass die liberalen Einwohnerräte fast zehnmal mehr Amtsjahre anhäuften und über weite Strecken ohne konservatives Störfeuer schalten und walten konnten, schuf in der Stadt Zug überhaupt erst die Voraussetzung für transformatorische Umwälzungen.

 

Doch es wäre falsch zu glauben, die Köpfe der liberalen Bewegung hätten sich darum gerissen, die Politik und das Institutionengefüge der Kantonshauptstadt aktiv umzugestalten. Immer wieder schlugen gewählte Honoratioren die ihnen erteilten Mandate aus. Michael Stadlin, Müller in Oberwil, lehnte seine Wahl in den Einwohnerrat 1879 schriftlich ab, obwohl ihn eigens eine Ratsdelegation zur Annahme des Amtes zu überreden versucht hatte.[38] Nachdem 1880 zuerst alle fünf Gewählten nur unter Vorbehalt angenommen oder gleich noch vor Ort «des Entschiedendsten abgelehnt» und anschliessend Bedenkzeit eingeräumt bekommen hatten, weigerten sich Gottfried Bossard und Kommandant Stocker bei nächster Gelegenheit abermals, den ihnen anvertrauten Ratssitz zu besetzen.[39] Mit «Rücksicht auf seine ausgedehnten Privatgeschäfte» schlug der Metzger Karl Stocklin 1882 bei der Ersatzwahl für Vizepräsident Josef Stadlin, der mit nur 42 Jahren unerwartet gestorben war, die Wahl spontan aus. Daraufhin bekniete ihn «eine Delegation» von zwei Stadträten, es sich «im Interesse des öffentlichen Wohles» nochmals zu überlegen. Mit Erfolg, nur eine Woche später konnte Präsident Karl Zürcher Stocklin als neues Ratsmitglied im trauten Kreis begrüssen.[40]

 

Mehrfach machten frisch Gewählte die Annahme ihres Amtes davon abhängig, dass andere Personen ihre Wahl auch annehmen würden.[41] Andere Amtsträger verlangten, «jederzeit auch vor Ablauf der gesetzlichen Frist» zurücktreten zu können.[42] Dazu bot die Gemeindeversammlung in der Regel nicht Hand, wie im Fall von Präsident Franz Hediger und Georg Nussbaumer, die 1879 beide «aus Gesundheitsrücksichten» schriftlich um Entlassung aus dem Amt ersuchten. Auf Antrag der drei verbliebenen Einwohnerräte beschloss die Versammlung einstimmig, auf die vorzeitigen Demissionen nicht einzutreten, sondern die beiden Magistraten «zu ersuchen, ihre Stelle bis zum Ablauf der Amtsdauer noch fortzuverwalten».[43] Vergeblich, denn Hediger und Nussbaumer beharrten auf ihrem Entscheid, sodass nur zwei Wochen später Ersatzwahlen abgehalten werden mussten.[44]

 

Abb. 4 — Nur einen Monat bevor die Zuger Vorstadt im See versank, die Trümmer waren auch vom See aus nicht zu übersehen, hatte die Gemeindeversammlung den Einwohnerrat ermächtigt, den Bau der erst halb realisierten Quaianlage vermittels weiterer Aufschüttungen im Seebecken bis zur äusseren Dampfschiffbrücke fertig zu bauen. (NZGZ, 4.6.1887. Bildnachweis: StadtA Zug, ohne Signatur)

Ein politisches Erdbeben löste die sog. «Vorstadtkatastrophe» vom 5. Juli 1887 aus.[45] Als am 7. August in der Einwohnerversammlung Kritik an der Amtsführung des Einwohnerrats und seiner Informationspolitik hinsichtlich der geologischen Schwierigkeiten beim Bau der ambitiösen Quaianlage geäussert und die Einberufung einer Kommission zur Aufarbeitung der Vorgeschichte des Ereignisses verlangt wurde, erkannte der Rat darin «ein Nichtzutrauensvotum der Gemeinde zu seiner bisherigen Amtstätigkeit». Anschliessend trat er «in seiner Gesammtheit» zurück und wollte am 21. August einen neuen Einwohnerrat wählen lassen.[46] Nachdem die anfängliche Parteipolemik abgeflaut war, solidarisierte sich die öffentliche Meinung bis zum Wahltermin mit den bisherigen Verantwortungsträgern.[47] Selbst die Neue Zuger Zeitung erklärte am Vortag der Versammlung, sie sei «weit entfernt», dem Einwohnerrat «wegen dem Quai» einen Vorwurf zu machen.[48] Dieser habe «in guten Treuen gearbeitet und sich eine grosse Arbeit aufgebunden, um der Stadt eine Verschönerung zu verschaffen und diese dadurch für Fremde angenehmer zu machen». Es habe sich um «höhere Gewalt» gehandelt, die «ausser aller Berechnung» gelegen habe. «Lasse man daher das Anklagen und sei einig!» Am Wahltag beantragte der spätere Stadtpräsident Silvan Stadlin, der den Einsitz in eine Untersuchungskommission zusammen mit vier anderen Gewählten ausgeschlagen hatte, «im Interesse des Friedens und der Wohlfahrt der Gemeinde», die Baukommission mit «7 Personen zu verstärken», was die Gemeinde einstimmig begrüsste. Daraufhin erklärte «das tit. Präsidium», der Einwohnerrat bleibe im Amt.[49] Es sei einzelnen Mitgliedern aber vorbehalten, «ihr Amt niederzulegen», was Klemenz Henggeler und Josef Spillmann in der Gemeindeversammlung vom 25. September dann auch taten.[50]

 

An alte Zeiten erinnerte die Neubesetzung von Ratsstellen, deren Inhaber überraschend im Amt verstorben waren. Ein Ersatz wurde jeweils innert weniger Wochen bestimmt.[51] Überhaupt hielten sich etliche eingespielte Usanzen, deren Ursprünge weit ins Ancien Régime zurückreichten. Darunter fiel beispielsweise die Einberufung von Kommissionen im Fall von gravierenden Problemen oder schwerwiegendem Dissens. Auf diese Weise sollte Verantwortung gegenüber dem Gemeinwesen auf mehrere Schultern verteilt bzw. kollektiviert werden.[52] Auf korporative Denkweisen, welche in der vormodernen Eidgenossenschaft Politik, Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft geprägt hatten, verweisen Begriffe wie «Rechnungsgemeinde» bzw. die Modalitäten dezentraler Rechnungsführung durch einzelne Amtsinhaber sowie der Rechnungsprüfung durch gewählte Spezialisten zum Jahresende, die an das alte Ritual der Weihnachtsrechnungen denken lassen.[53] Erstaunlicherweise wurde auch in der Moderne daran festgehalten, dass Amtsinhaber, die im Rahmen ihrer Tätigkeit einiges Geld ausgaben oder einnahmen, zum Schutz der Mittel des Gemeinwesens Bürgen stellen mussten, die im Fall wichtiger Posten sogar von der Gemeindeversammlung bestätigt werden mussten.[54] Weil er keinen verlässlichen Bürgen zu stellen vermochte, musste der bereits gewählte Josef Weber 1889 auf sein Amt als Weibel verzichten.[55]

 

Hübsch war der Brauch, dass die Weibel wie schon im 18. Jahrhundert alle sechs Jahre einen neuen Mantel bekamen.[56] Überhaupt bildeten in fixem Turnus wiederkehrende Abläufe ein Grundelement genossenschaftlicher Verwaltung alten Stils.[57] Ganz in diesem Sinn verwahrte sich Feuerwehrkommandant und Major Uttinger-Röllin im Sommer 1874 gegen eine Verfügung des Quartieramts, der zufolge er seine Stallung für «Artillerie-Pferde zur Disposition» halten sollte. Er erklärte sich aber zur Aufnahme von Pferden bereit, «sofern man eine billige Kehrordnung einführe».[58]

 

Analog zur Gerichts- und Schlichtungstätigkeit des Stadtrats im Ancien Régime nahm auch der neue Einwohnerrat Rücksicht auf die Lebensumstände der Menschen, die von seiner Rechtsprechung betroffen waren. Am 10. Dezember 1874 verurteilte er den Taglöhner Josef Weber wegen nachweislicher Gewalt gegen den Strassner Fidel Keiser zu 10 Franken Busse plus Verfahrenskosten.[59] Sollten Webers Frau und Kinder «in Folge Dürftigkeit unter diesem Bussurteil leiden», könnte die Busse aber halbiert werden. Am 18. März verhandelte der Rat den Fall von Dachdecker Josef Trinkler, den er «wegen nachlässigem Schulbesuch seiner Tochter» zitiert hatte. In Anbetracht der «dürftigen Verhältnisse» und der «Krankheit der Frau Trinkler» erliess er die vom «tit. Schulratspräsidium ausgesprochene Busse von 5 Fr.» und beliess es bei der Ermahnung Trinklers, «ohne gehörige vorherige Entschuldigung seine Kinder nie von der Schule fernzuhalten». Gleich anschliessend erschien «Frau A. M. Reichlin geb. Arnold», die sich entschuldigte, ihre «Tochter wegen Krankheit von der Schule zurückgehalten zu haben». Unter Vorbehalt, dass sie ein Arztzeugnis vorlegte, wurde auch ihr die Busse erlassen.[60]

 

Eine letzte Kontinuitätslinie von der Vergangenheit ins späte 19. Jahrhundert manifestierte sich in der Wirkmacht, die von informellen Gruppen und organisierten Kollektiven weiterhin auf die städtische Verwaltung ausging.[61] So musste die Erstellung einer Brücke über den Fridbach warten, bis die Anstösser des Oberwiler Kirchwegs sich damit einverstanden erklären würden, dass dieser «mit dem Leichenwagen» befahren werden könne.[62] Und auch zur Korrektur der Geissbodenstrasse beim «Bützen-Rank» – der heutigen Zugerbergstrasse, Höhe Einmündung Waldheimstrasse – musste die Baukommission mit den Anstössern Verhandlungen aufnehmen.

 

Abb. 5 — Die sog. «Nachbarschaften», im abgebildeten Plan farbig markiert, fungierten schon im Ancien Régime als subsidiäre Verwaltungseinheiten mit eigener Kasse und eigenen Versammlungen. Sie erfüllten vielfältige Funktionen zum Nutzen des Gemeinwesens von der Feuerschau über die Einwohnerkontrolle und das Meldewesen bis zum Betrieb und Unterhalt eigener Waschhäuser. (Bildnachweis: Hoppe, Landtwing-Plan, S. 130f.)

Um irgendwann die seit langer Zeit angedachte Quaianlage realisieren zu können, musste sich die Stadt zuerst mit der Nachbarschaft Fischmarkt über den Abbruch von deren Waschhaus am See einigen, was sich in zahlreichen Protokollen des Einwohnerrates vom Herbst 1874 bis in den Frühling 1875 niederschlug.[63] Die Nachbarschaft Vorstadt forderte im Dezember 1874 die «Erstellung eines Waschsteges» unterhalb des Zürcherhofs.[64] Im März 1875 wehrte sich die Nachbarschaft Antonsgasse dagegen, die «Baarturm-Uhr» in den Turm der Kirche St. Oswald zu versetzen. Stattdessen solle der Rat prüfen, ob nicht eine Uhr «in der Nähe des Schanzen- od. Postplatzes oder auf dem Capuzinerturme» installiert werden könnte.[65] Im November veranlasste die Nachbarschaft Lorze ein Verbot betreffend «Verunreinigung des Umgeländes der Schutzengelkapelle» und «des Gebäudes selbst, bei einer Busse von 5 Fr.».[66]

 

Diese Aufzählung könnte noch weitergeführt werden, erfüllt ihren Zweck aber auch so, indem sie die Persistenz von Institutionen und Prozeduren mit Wurzeln in der Vormoderne belegt. Ein paar ausgewählte Beispiele sollen eine Vorstellung der multiplen Wirkungskreise dieser Kleinstkorporationen vermitteln: Nach dem Dorfbrand von Airolo im Jahr 1877 forderte der Einwohnerrat die «Tit. Nachbarschafts-Seckelmeister» auf, in ihren Nachbarschaften Spenden zu sammeln.[67] Am 18. Februar 1883 entschied die Gemeindeversammlung, die ursprünglich «von der Nachbarschaft Lorze gegenüber der Wasserversorgung Zug eingegangenen Verpflichtungen» sollten an die Gemeinde übergehen.[68] Die Nachbarschaft Altstadt-Obergasse verlangte 1887 die Pflästerung der namengebenden Gasse.[69] 1892 sollte auf Wunsch der Nachbarschaft Lorze zwischen Landammann Webers und Hauptmann Hüslers Liegenschaften ein kleiner Landungsplatz erstellt werden.[70] Mit Rücksicht auf «den schlechten Zustand und die starke Frequenz der Chamerstrasse» regten 1893 die Bewohner der Nachbarschaften Vorstadt und Lorze an, «von den Vorstadt-Anlagen bis zum Schützenhaus ein Trottoir für Fussgänger» zu erstellen.[71] Im Sinn einer Anschubfinanzierung sicherte die Nachbarschaft Vorstadt dafür gleich noch einen Beitrag von 200 Franken zu.[72]

 

Soweit ein Tour d’Horizon durch die Eigenheiten der Verwaltung der jungen Einwohnergemeinde der Stadt Zug. Insgesamt entsteht der Eindruck, dass die vielen althergebrachten Praktiken und der Mischmasch an Zuständigkeiten keinen idealen Nährboden für die hochtrabenden Projekte und Errungenschaften der «Grossen Transformation» boten. Die nächsten Kapitel zeigen auf, in welchen Handlungsfeldern das neu geschaffene Gemeinwesen dennoch moderne Entwicklungen anzuschieben vermochte.

 

Der Souverän. Zwischen Gleichgültigkeit und Parteifehden

Wie im Ancien Régime und zu Zeiten der politischen Einheitsgemeinde blieb auch nach der Gründung der Einwohnergemeinde die sog. «Einwohnergemeinde», sprich: die Gemeindeversammlung der Souverän des Gemeinwesens. Die konstitutive Versammlung der Einwohnergemeinde vom 31. Mai 1875 fand in der Kirche St. Michael statt. Ab dann debattierte die männliche Einwohnerschaft jeweils in der Kapuzinerkirche.

 

Abb. 6 — In der Kapuzinerkirche feilschte das Stimmvolk mit der Exekutive von Angesicht zu Angesicht bald um kleinste Budgetposten, bald um grundlegende Weichenstellungen. Notorischen Parteistreitigkeiten zum Trotz wurden Vorlagen des Einwohnerrates auch immer mal wieder diskussionslos und einstimmig durchgewunken, da praktische Probleme konkrete Lösungen verlangten und programmatische Differenzen in den Hintergrund treten liessen. Es kam aber auch vor, dass die Debatten «eine humoristische, stellenweise aber auch eine scharfe Wendung» annahmen, wie die Zuger Nachrichten vom 27. Februar 1895 kommentierten. Auch der Ausdruck «Schlendrian der Regierung» sei nicht gerade «hochparlamentarisch» gewesen. (Bildnachweis: StadtA Zug, P.88-14.9)

Die Versammlungen liefen nach vertrautem Muster ab. Das Protokoll der letzten Versammlung, komplexe Vorlagen, Berichte oder das Jahresbudget, der sog. «Voranschlag», wurden nach jahrhundertealter Übung «verlesen», auch wenn sie vorher jeweils schon im Druck vorlagen.[73] In Gemeindeangelegenheiten wurde per offenem Handmehr abgestimmt. Der Einwohnerrat und hohe Beamte mussten laut Verfassung geheim gewählt werden.[74] Die Urnen für kantonale und eidgenössische Abstimmungen und Wahlen wurden ab dem 19. März 1876 im frisch eröffneten Burgbachschulhaus aufgestellt. Die Ergebnisse wurden unter dem Titel «Gemeindeversammlung» protokolliert, obwohl die Gemeinde de facto gar nicht tagte.

 

Im untersuchten Zeitraum von 1875 bis 1892 sind 113 «Versammlungen» dokumentiert, darunter 46 Urnengänge im Burgbachschulhaus. Genaue Angaben zur Anzahl der Anwesenden bzw. der Wahlbeteiligung sind für 62 Gemeindeversammlungen überliefert. Mit 889 von 1051 Stimmbürgern wurde bei den Ständerats-, Regierungsrats- und Kantonsratswahlen am 10. Januar 1892 ein Spitzenwert erreicht.[75] Am 8. Januar 1888 hingegen erschienen nur gerade 38 von 956 Wahlberechtigten zur Ersatzwahl eines unzeitig verstorbenen Kantonsrates. Die Stimmbeteiligung schwankte zwischen 4,0% an besagter Ergänzungswahl und 87,6% anlässlich der Ständerats-, Regierungsrats- und Kantonsratswahlen vom 10. Januar 1886. Im Schnitt betrug sie 384,2 Personen bzw. 39,1%.

 

Kantonale und eidgenössische Gesetzesvorlagen vermochten das Stimmvolk tendenziell weniger zu mobilisieren als Wahlgeschäfte, bei denen Machtverhältnisse und soziale Beziehungen verhandelt wurden.[76] Dass 1881 zur Wahl eines neuen Weibels bei einer Stimmbeteiligung von 70,4% beachtliche 683 Wahlzettel eingelegt wurden, ist erstaunlich, zumal in diesem Fall bloss eine jahrhundertealte Verwaltungs- und Repräsentationsrolle besetzt wurde, die zudem mit diversen Unwägbarkeiten und kniffligen Zuständigkeiten verbunden war.[77] Die Stimmenverteilung im ersten Wahlgang lässt vermuten, dass sich die drei angetretenen Kandidaten nolens volens auf eine Kampfwahl eingelassen und deshalb ihren ganzen Anhang aufgeboten hatten. Im ersten Wahlgang übertrumpfte Alois Schell mit 280 Stimmen seine beiden Kontrahenten Klemens Speck (200 Stimmen) und Kaspar Keiser (185 Stimmen). Im zweiten Durchgang setzte sich Schell dann mit 334 Stimmen gegen Speck durch.

 

Zur Wahl mit der höchsten Stimmbeteiligung im Untersuchungszeitraum kam es in Zug am 10. Januar 1886, als 87,6% der Stadtzuger Stimmberechtigten an die Urne gingen. Das immense Interesse des ansonsten eher trägen Souveräns erklärt sich – wie immer – aus der Vorgeschichte: Mit Oswald Dossenbach, der am 12. Februar 1883 gestorben war, und dem Ableben von Jakob Hildebrand am 1. Februar 1885 hatte die reaktionäre Phalanx der Konservativen gerade ihre beiden unbestrittenen Leitfiguren und die Orientierung verloren, als am 6. Dezember 1885 die Liberalen in der Stadt einmal mehr alle Sitze im Einwohnerrat eroberten, in dem sie seit 1879 allein regierten.[78] Die konservative Neue Zuger Zeitung stiess sich daran, dass unter den fünf Gewählten nur noch drei Stadtbürger waren. Zwar habe sich die Zahl der Niedergelassenen in den letzten 15 Jahren «mehr als verdoppelt», doch betrage sie nicht die Mehrheit, sodass die Stadtbürger den Niedergelassenen eine «starke Konzession» gewährten.[79] Das liberale Volksblatt vermeldete trocken, die liberale Partei habe in der Stadt «ohne jedwede Opposition seitens der Ultramontanen» gewonnen, die eine «bloss negierende Haltung» eingenommen hätten.[80]

 

Am 20. Dezember 1885 standen Kantonsratswahlen an, in deren Vorfeld Absprachen zwischen den Parteien gescheitert waren. Die Liberalen wollten sich von den Konservativen nicht vorschreiben lassen, welche Kandidaten sie für die acht Sitze nominieren sollten, die der Stadt zustanden. Statt die Wahlen aus diesem Grund zu boykottieren, wie sie es im Mai 1874 bei der ersten Wahl des Einwohnerrates getan hatten, entschieden die Liberalen diesmal, «mit den Conservativen mit in den Wahlkampf zu treten, wenn solcher nötig» sei.[81] Die Konservativen ihrerseits beschlossen an einer «sehr zahlreichen Volksversammlung», ihre «eigenen Wege zu gehen».[82] In der Folge mobilisierten beide Seiten ihre Anhängerschaft nach Kräften. In der Meinungspresse erschienen lange programmatische Abhandlungen und Inserate mit beschwörenden Wahlaufrufen.

 

Nach dem ersten Wahlgang zogen die Konservativen mit Blick auf den ganzen Kanton eine positive Bilanz, weil immerhin keine Vertreter der «jungradikalen Schule» gewählt worden waren. Gleichzeitig mussten sie aber konstatieren, die zahlreich «eingelegten konservativen Stimmlisten» hätten «mehreren unserer Kandidaten» zum «Siege verhelfen» können, «wenn nicht so manche Streichungen vorgekommen wären».[83] Bei «grundsätzlichen und eminent wichtigen Fragen» sollte jedoch nie «persönliche Abneigung Ausschlag geben!»

 

Das Volksblatt wiederum stellte ernüchtert fest, die Wahlen hätten «im Allgemeinen den Verlauf genommen, der voraussichtlich war». Mit schelmischer Freude wurde allerdings erwähnt, immerhin seien in der Stadt sechs bisherige konservative Kantonsräte «zur sanften Ruhe» gelangt (abgewählt worden).[84] Ob sie wiederkehrten, werde sich erst noch weisen müssen. Im zweiten Wahlgang vom 10. Januar 1886 würden die Liberalen «die Waffen» nicht strecken. Dafür bürge insbesondere «die Jungmannschaft von Zug, die vergangenen Sonntag ihre Bürgerpflicht in ehrenvoller Weise treu zur Seite der Veteranen erfüllte».

 

Die Konservativen verstanden die Botschaft, nahmen den Fehdehandschuh auf und beriefen auf den Dreikönigstag eine Versammlung im «Widder» ein. Wenn sich die «Liberalen des ganzen Kantons mit voller Kraft» am Wahlkampf beteiligten, sei «von Seite der Konservativen ebenfalls die grösste und wohlorganisierte Tätigkeit nötig». Wer am konspirativen Treffen nicht teilnehmen könne, solle am Wahltag auf keinen Fall die Stimmliste verwechseln, denn aus «liberaler List» habe es «letztes Mal keine ausdrücklich ‹liberale Liste›» gegeben. Deshalb solle man unbedingt darauf achten, dass die Liste die Überschrift «Conservative Wahlvorschläge» trage. Die Parteigänger wurden mit dem vertraulichen «Du» ermahnt, wenn «auf deiner Liste das Wort ‹konservativ› fehlt, so hast du eine liberale Liste». Sollte ein Gesinnungsgenosse von den «Listenverträgern übersehen werden, so lasse er sich nicht durch Ärger abwendig machen, zur Urne zu gehen». Listen seien «jederzeit in der Druckerei ‹Elsener›, sowie in der ‹Taube› zu haben». Ausserdem seien «während der Wahlzeit konservative Stimmlisten vor dem Schulhause zu bekommen».[85] Am Vortag der Wahl erging nochmals der Aufruf, man solle das «Recht, einzelne oder mehrere zu streichen, dem allgemeinen Interesse und Wohle des Landes» opfern. In Momenten wie diesen müsse «der Einzelne der allgemeinen Leitung sich fügen».[86] Nur so sei «die Einigkeit der Partei möglich, welche allein sie stark und unüberwindlich» mache. Wenn «wir nicht stets in voller Rüstung dastehen», besteht die Gefahr, dass eine «rührige Minderheit die Oberhand gewinnen könnte!» Die Nachwahlen in der Stadt seien «von eminenter Wichtigkeit». Bei einem Sieg der Radikalen, «dürfte unsere Partei auf Jahre hinaus lahmgelegt sein».

 

Nach der Wahl musste die Neue Zuger Zeitung zerknirscht einräumen, in der Stadt hätten die «Liberalen ein unerwartet günstiges Resultat erzielt», weil sie den intensiveren Wahlkampf geführt hätten.[87] «In der Stadt und auf dem Lande» habe es von «Wahlagenten» gewimmelt. Bauern vom Land hatten berichtet, sie hätten «in einem ganzen Jahre sonst nie so viele liberale Städter als in den letzten Tagen» gesehen. Im «Hotel Drahtbrücke» hätten die Liberalen ein «Controlbureau» eingerichtet und ihre fertigen Stimmlisten aufgelegt. Wer nicht wählen gehen wollte, sei «durch diesen oder jenen Mann von Einfluss» persönlich geholt worden. Die letzte Nummer des Volksblattes habe sich wie eine «Kriegsordre» gelesen: «Trommelwirbel, Trompetenschall, den Degen an der Seite, er führt uns mutig zum Siege». Derartige und ähnliche Deklamationen hätten den Eindruck erweckt, es gehe «um die Erstürmung des ‹Schipkapasses›». Während «mindestens 10% der konservativen Wähler» zu Hause geblieben seien, hätten die Liberalen «ihren letzten Mann aufgeboten und ihr letztes Pulver verschossen».[88]

 

Nachdem das Volksblatt die liberalen Parteigänger in den Tagen vor dem zweiten Wahlgang mit seitenlangen Artikeln eingeschworen hatte, fiel die Berichterstattung vom Wahltag bemerkenswert knapp aus. In Zug hätten «die liberalen Candidaten glänzend» gesiegt.[89] Bei «einer wohl noch selten dagewesenen lebhaften Beteiligung», seien «mehr als 100 Stimmen zu Gunsten der liberalen Liste» eingelegt worden, worüber «gerechter Jubel» angebracht sei. In einer ein paar Tage später gezogenen Bilanz erklärte das Blatt den 10. Januar 1886 zu einem «Ehrentag für die Liberalen der Stadt im Speziellen und für ihre Gesinnungsgenossen auf dem Lande im Allgemeinen».[90] Der Artikel schloss mit einer Kampfansage: «Noch ein solcher Sieg, ihr Herren Konservative, und ihr seid am Ende euerer Majorität angelangt».[91]

Sparzwang an allen Ecken und Enden

Wie der zweite Teil dieser Trilogie ausführlich dargelegt hat, war die Einwohnergemeinde bei der Güterausscheidung unter dem Strich übervorteilt worden und hatte deswegen von Beginn weg mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen.[92] Der Voranschlag der Stadt Zug für das Jahr 1879 rekapitulierte nochmals die exakten Zahlen der Güterausscheidung und erinnerte daran, dass von den 150 000 Franken, welche die Bürgergemeinde der Einwohnergemeinde ursprünglich überschrieben hatte, wegen laufender Projekte nur noch 55 759,89 Franken verfügbar waren.[93]

 

Abb. 7 — Das 1710–1722 erbaute Knabenschulhaus der Stadt Zug um ca. 1910. Die Fassadenmalerei wurde 1878 von Dagobert Keiser sen. aufgebracht, für die dringend notwendigen neuen Vorfenster und Jalousien fehlte hingegen das Geld. Ab 1876 wurden die Knaben im neuen Burgbachschulhaus unterrichtet. Die freigewordenen Räumlichkeiten bezog 1884 die Kantonsschule Zug. (Bildnachweis: StadtA Zug, P.88-16.63)

Ausserdem hatten die Korporation und die Kirchgemeinde noch vor der endgültigen Ausscheidung die eine oder andere Kostenstelle an die Stadt ausgelagert. Die Korporation hatte in den 1870er Jahren ihre Waldnutzung umgestellt und führte Nutzholz neuerdings «meistens in ganzen Bäumen» ab.[94] Die Widenstrasse in Oberwil war wegen der vielen «Krümmen und Ränken» im unteren Teil für Langholztransporte aber nicht geeignet, sodass sie 1876 auf Kosten der Einwohnergemeinde ein erstes Mal begradigt und erweitert werden musste, um «Häuserbesitzer und Fuhrwerke vor Gefahr zu schützen». Im Gegenzug mussten in der Stadt einige bereits geplante Strassenprojekte zurückgestellt werden.

 

Die Korporation schaffte es gleichzeitig, dass die Einwohnergemeinde den Unterhalt der Chämistalstrasse übernehmen und jährlich an die Geissbodenstrasse zahlen musste.[95] Noch 1875 hatte der Einwohnerrat ausdrücklich festgehalten, besagte Strasse sei «bloss zu Privat- resp. Korporationszwecken erstellt und benutzt» worden.[96] Die Korporation habe sich durch den Erlös des Bodens, auf dem zwei Pensionen gebaut worden seien, «für die Benutzung der Strasse ziemlich schadlos» gehalten. Deren Unterhalt übernehmen zu müssen, wäre «eine schwere Belastung für unser Steuerkapital». Zwei Jahre später riet der Einwohnerrat der Gemeinde nach «fortwährendem Zuschieben» dieser Angelegenheit, der getroffenen Abmachung zuzustimmen, «damit diese gehässige Frage einmal erledigt» werde.[97] Auch «das Besorgen der Uhr in Oberwil» hatte die Korporation verweigert, sodass die Stadt neuerlich in die Bresche springen musste, während allfällige Reparaturen von der Nachbarschaft Oberwil oder der Kirche übernommen werden sollten.[98] Die Kirchgemeinde wiederum hatte den Unterhalt des Friedhofes an die Einwohnergemeinde abgeschoben, weil die Aufsicht über das Beerdigungswesen dem Einwohnerrat übertragen worden war.[99]

 

War es späte Reue darüber, sich in entscheidenden Situationen der Güterausscheidung nicht ausreichend für die Belange der Einwohnergemeinde stark gemacht zu haben, die zwei Schlüsselfiguren im Ausscheidungsprozess, Josef Anton Bossard († 1778) und Kaspar Keiser († 1877), alias «Dr. Kaiser-Muos», dazu veranlasste, posthum 4000 Franken an den Fond der Zeichnungsschule bzw. 500 Franken an das Schulwesen zu spenden?[100] Als politisch versierte Akteure hatten sie seit 1875 den jährlichen Budgetberatungen der Einwohnergemeinde beiwohnen und so Kenntnis von der chronischen Finanznot des Gemeinwesens erlangen können.

 

Tatsächlich waren die Finanzlage und die Liquidität von Beginn weg angespannt und prekär. Warum sonst hätte das Bauamt im Sommer 1874 einen Imbiss für die Arbeiter, die das neue Schulhaus bauten, extra bewilligen lassen müssen?[101] Und wieso schlug der Einwohnerrat im Voranschlag für 1875 vor, die Steuern künftig in zwei Raten einzuziehen, um die Zinsen für kurzfristige Kredite zur Deckung der laufenden Kosten zu sparen?[102] Bezeichnend für die Geldsorgen des Gemeinwesens war, dass der Jahresbericht von 1875 eine Budgetüberschreitung um 17 Franken extra im Detail begründete: Der neu gewählte Polizeidiener Dominik Schwerzmann hatte offenkundig etwas andere Körpermasse als sein Vorgänger, sodass «die ganze Uniformierung neu angeschafft werden musste».[103]

 

Im Vorfeld der allerersten Budgetberatung an der Gemeindeversammlung ereiferte sich das Volksblatt darüber, dass die drei Gemeinden den gleichen Schreiber wählen sollten. Es «wäre traurig, wenn die Einwohnergemeinde ihre Angestellten nicht selbstständig bezahlen könnte».[104] Tatsächlich bekamen die Bürger- und die Einwohnergemeinde dann doch den gleichen Schreiber. Lange Zeit lautete die Losung Sparen, sodass der Einwohnerrat 1878 bei der Regierung Rekurs gegen eine zu hohe steuerliche Veranlagung des Gemeindevermögens einlegte.[105] Als sich im Voranschlag 1880 ein Defizit abzeichnete, wurden längst beschlossene Rückstellungen für eine neue Badeanstalt kurzerhand gestrichen.[106]

 

Wiederkehrend mussten dringende Investitionen vertagt werden. Es galt der Grundsatz, das «Notwendige dem Nützlichen dem Schönen» vorzuziehen.[107] Der Voranschlag für 1875 erklärte offenherzig, beim «Unterhalt der Schullokale» werde «soviel möglich gespart». Jedoch dürfe mit der «Anschaffung von 15 neuen Vorfenstern» nicht länger zugewartet werden. Es wäre zwar angezeigt, auch «auf das Äussere des Schulhauses etwas zu verwenden, sowie die Jalousien durch frischen Anstrich besser vor ihrem Zerfalle zu schützen». Es sei aber unmöglich, «alles Mangelnde nach Wunsch zu ersetzen».[108] Auch 1876 beschränkten sich die Finanzplaner «auf das Allernotwendigste» und verschoben die Anschaffung «einer neuen Bestuhlung» für das neue Schulhaus «auf spätere Zeit».[109] Für 1880 wurde einzig beim alten Schulhaus an der St.-Oswalds-Gasse ein neuer Windfang «als äusserst notwendig zur Abhaltung der Kälte im Winter, in Aussicht genommen».[110] Der Ersatz der «zu ersetzenden alten Vorfenster» wurde aufgeschoben. Ebenso die «Anbringung von Zug-Jalousien», die zwar absolut notwendig wären, wegen der bedeutenden Kosten aber «kaum anders als succesive in’s Werk zu setzen sein» würden. Doch laut Kostenplan für 1885 war man auch fünf Jahre später diesbezüglich nicht weiter gekommen. Obwohl «die Hitze in den Schulzimmern auf 24, 25 und 26 Grad Réaumur» – das entspricht 30–32.5 Grad Celsius – ansteigen könne, wurde die Installation «mit Rücksicht auf das Gesammtbüdget» abermals zurückgestellt.[111] Erst 1886 wurden dann 800 Franken für die «Anbringung von innern Jalousien» veranschlagt, allerdings nur auf der Südseite des Gebäudes.[112]

 

Sinnfällig für die Politik der beschränkten Mittel war auch das Thema der Stadtuhren. Zwar schlug der Einwohnerrat 1875 vor, die Uhr vom 1873 abgebrochenen Baarertor zu reparieren und am Turm der Kirche St. Oswald anzubringen, denn gegenwärtig sei «nur eine öffentliche Uhr ohne Viertelwerk im Gange».[113] Das «vielseitige Verlangen der Einwohnerschaft» nach einer zweiten Uhr «mit Viertelwerk und weithin hörbarem Schalle» sei berechtigt. Am Kirchenturm seien die Glocken, die andernorts eigens angeschafft werden müssten, bereits vorhanden. Auch böten sich keine baulichen Schwierigkeiten, und «der Turm selbst würde durch diese Neugestaltung nur gewinnen». Ein neues Uhrwerk hingegen würde 6000 bis 7000 Franken kosten und könnte wegen der nötigen «Höhe für die Gewichte» nirgendwo sonst aufgestellt werden. Aufgrund auseinandergehender Ansichten über den gewünschten Standort für die Uhr strich die Gemeindeversammlung die dafür vorgesehenen 2500 Franken aus dem Budget.[114] Ein Jahr später verlangte «Kommandant Keiser» bei der Beratung des Etats für 1876, die «Errichtung einer Vierteluhr» sei ins Budget für 1877 aufzunehmen.[115] Diesen Antrag schlug der Einwohnerrat in den Wind, «weil ein Vierteluhrwerk nur mit grossen Kosten und einzig im Turm der St. Oswaldskirche angebracht werden» könne.[116] Petent Keiser liess aber nicht locker, wiederholte sein Begehren und verlangte zudem die «Renovation des Stadtzeitturms».[117] Im Voranschlag für 1878 rieten der Rat und die Finanzkommission von der verlangten «Erstellung einer Vierteluhr» am Zitturm wegen zu erwartender Kosten von 4900 Franken ab.[118] Zudem würde die «Anbringung von zwei fernern Glocken» den Turm «sehr entstellen».

 

Abb. 8 — Der Zitturm auf einer zwischen 1870 und 1880 entstandenen Aufnahme. Sein desolater, vom Stadtrat 1879 bemängelter äusserer Zustand ist unübersehbar; auf der hier abgebildeten Westseite konnte die Uhrzeit tatsächlich nicht mehr abgelesen werden. (Bildnachweis: StadtA Zug, P.88-15.106)

Im Kommentar zum Budget 1879 räumte der Einwohnerrat ein, der Zitturm als der «einzig übrig gebliebene Rest von der ehemaligen Einfassung der Altstadt» sei «in seinem Äussern sehr abgenutzt».[119] Die Ziffertafeln «unserer [...] einzigen öffentlichen Uhr» müssten erneuert werden, denn auf der Westseite sei «es nicht mehr möglich, den Stand der Uhr abzulesen, weil die Zifferblätter ganz verwaschen und verschwommen» seien. Das Zifferblatt der astronomischen Uhr sei ebenfalls im Zerfall begriffen, sodass «nach kurzer Zeit die Hälfte desselben abgefallen» sei. Für die Sanierung wurden 2210 Franken veranschlagt. Allerdings beantragte der Rat, mit den Arbeiten zuzuwarten, um «eine Überschreitung des jährlichen Voranschlages zu vermeiden».[120] Die Gemeinde bewilligte den Kredit. Als aber weiterhin nichts passierte, beantragte «Herr alt Präsident Fr. Hediger» 1883, den Kredit für die Pflästerung der Neugasse für die Renovation des Zitturms zu verwenden, was die Gemeinde aber ablehnte.[121] Im Voranschlag für 1885 griff der Einwohnerrat die Thematik endlich von sich aus auf, zumal sie «durch andere noch notwendigere Bauten in den Hintergrund» getreten war.[122] Weil schon wiederholt beantragt worden sei, den «Stadtzeitturm oder wenigstens die Zifferblätter an demselben» zu renovieren, sollten nun 500 Franken für die Renovation der Ziffertafeln ausgegeben werden. Im folgenden Jahr kamen dann nochmals 600 Franken für die Zifferblätter dazu.[123]

 

Abb. 9 — Das neue Feuerwehrdepot am Kolinplatz, wohl kurz nach der Fertigstellung im Jahr 1893. Es diente zwischenzeitlich auch als Gewerbeschulhaus und blieb bis 1983 in Betrieb, als die Stadtpolizei in das Gebäude einzog. (Bildnachweis: StadtA Zug, P.88-15.142)

Eine andere ewige Baustelle war das Spritzenhaus am Kolinplatz. Bereits 1876 war an der Budgetgemeinde beantragt worden, in diesem Gebäude einen neuen Boden zu verlegen. Der Einwohnerrat räumte im Voranschlag für 1877 ein, wenn ein im Bau begriffener Materialwagen und eine zweite Saugspritze im nächsten Jahr ausgeliefert würden, müsse im «jetzigen Lokal für mehr Raum gesorgt, oder ein zweites Lokal» zugemietet werden.[124] Im folgenden Jahr gab er der Hoffnung Ausdruck, entweder ein neues Gebäude errichten oder an guter Lage ein bestehendes Magazin passend einrichten zu können.[125] Leider fand sich kein geeignetes Lokal, und weil ein Neubau «unsere Steuerkräfte» zu sehr in Anspruch nähme, sollten die bestehenden Räumlichkeiten nach ein paar Anpassungen «noch für eine Reihe von Jahren genügen». Ein neuer «Verputz wäre auch kein Luxus», wurde aber «mit Rücksicht auf andere Bedürfnisse» auf spätere Zeiten verschoben. Das Geld dafür gab es dann aber erst 1886, als für die Auffrischung der Fassaden des Stadtarchivs und des Spritzenhauses 800 Franken ins Budget genommen wurden.[126] Aus «Finanzrücksichten» bzw. «in Anbetracht des ohnehin stark belasteten Voranschlages» wurde der Umbau des Spritzenhauses 1890 und 1891 abermals vertagt.[127] Erst 1892 beschloss die Einwohnergemeinde die Umgestaltung des Spritzenhauses. Das bestehende Gebäude, die alte Stadtmetzg von 1544, wurde abgebrochen und durch ein neues Feuerwehrdepot ersetzt, das bis heute überdauert hat. Unter Umgehung des gewöhnlichen Haushalts nahm die Stadt für dieses Bauvorhaben einen Kredit in Höhe von 36 000 Franken auf, den sie über zehn Jahre zu amortisieren gedachte.[128]

 

Etwas schneller, aber doch erst mit einigem Verzug kam die Renovation des Stadtarchivs voran, obwohl diese laut Voranschlag von 1887 keine «absolute Notwendigkeit» darstellte.[129] «Mit Rücksicht auf die ohnehin schon starke Belastung des Büdgets», wurde auch 1888 nochmals darauf verzichtet, auch den «oberen Teil» des Gebäudes gemäss einer bereits vorliegenden Planung zugänglich und nutzbar zu machen.[130] Auf Antrag von «Herrn Schneidermeister Alois Keiser» beauftragte die Budgetgemeinde den Einwohnerrat 1891, die «Durchführung der längst projektierten Renovation des Stadtarchivs zu prüfen».[131] Der Voranschlag von 1892 sah dann endlich 2200 Franken für eine Treppe zum bisher unzugänglichen zweiten Stock und eine Auffrischung der Aussenhülle vor.[132]

 

Abb. 10 — Seiner Renovation wurde trotz prekärer finanzieller Verhältnisse hohe Priorität eingeräumt: Das Stadtarchiv an der Grabenstrasse erhielt 1892 u.a. eine Fassadenrenovation samt Malerei sowie einen Treppenaufgang – links im Bild – ins nutzbar gemachte erste Obergeschoss. Dort wurde das Archiv der Einwohnergemeinde eingerichtet. (Bildnachweis: StadtA Zug, A.11.78.1)

Zahlreiche Quellenpassagen lassen Rückschlüsse auf die Relevanz der jeweiligen Handlungsfelder für die Politik des Einwohnerrates zu. Der Voranschlag für 1889 bemerkte, die Verbauung des Mänibachs müsse warten, da ein positiver Jahresabschluss nur «durch Weglassung verschiedener dringend notwendiger Bauten» zu erreichen sei.[133] Von einer Pflästerung der St.-Oswalds-Gasse in Verbindung mit dem Bau einer Dohle «mussten wir» 1890 «mit Rücksicht auf die ohnehin starke Belastung des Voranschlages für dieses Jahr nochmals absehen».[134] Ein Umbau der Brücke über den Bohlbach musste warten, weil «der Voranschlag ohnehin stark belastet» war.[135]

 

Wenig überraschend versuchte der Einwohnerrat zur Realisierung ausgewählter Projekte auch externe Finanzquellen anzuzapfen. Als es 1883 darum ging, entlang der Baarerstrasse von der Stadt zum Bahnhof ein neues Trottoir zu erstellen, argumentierte er, «auf keiner Kantonsstrasse» kämen die Fussgänger schlechter durch, «weil diese Strecke in Folge des starken Verkehrs immer am schmutzigsten» sei.[136] Wo aber «Strassen stärker benutzt» würden, seien auch die «Einnahmen an Zöllen, Salzverkauf, Erwerb-, Handels- und Vermögenssteuer» grösser. Im Sinn einer «Gegenleistung» müsse der Kanton das Trottoir deshalb auf seine Kosten bauen.[137] Als die Verbauung des Mänibachs ventiliert wurde, rechnete die Behörde zwar mit Subventionen von Bund und Kanton, wollte aber trotzdem einen Teil der Kosten auf die «Anstösser» abwälzen.[138] Als Gemeindebeitrag wurde lediglich ein Anteil von 15% eingeräumt.[139]

 

Immer wieder wurde moniert, die kantonalen Beiträge an das Schulwesen seien zu tief. «Andere Gemeinden beziehen selbst mehr als Zug», beteuerte der Voranschlag von 1884.[140] Gleich zu Beginn ihres Berichts zum Budget für 1885 bemerkte die Rechnungskommission, «der auffallend kleine Beitrag, den die Regierung an unser Schulwesen leistet», falle auf. Bei Ausgaben in der Höhe von rund 33 000 Franken sei «diese Subvention geradezu ungenügend», sodass der Rat «in dieser Richtung erneute Schritte» unternehmen sollte.[141] Falls er dies tatsächlich machte, dann ohne nennenswerten Erfolg, denn auch im Voranschlag für 1890 stand der Kantonsbeitrag an das Schulwesen «immer noch nicht im richtigen Verhältnis weder zu den Beiträgen an andere Gemeinden, noch zu den grossen Opfern, welche alljährlich durch das Schulwesen von der Stadtgemeinde gefordert werden».[142] Der Einwohnerrat erneuerte deshalb das Gesuch um eine Erhöhung «auch für das nächste Jahr».

 

Auch die 1884 «neu erstellte künstliche Fischbrutanstalt» spekulierte auf Subventionen von Bund und Kanton sowie auf Unterstützung durch die Korporation.[143] Allerdings zahlte die Regierung, welche diese Einrichtung von Gesetzes wegen selber hätte betreiben müssen, im ersten Jahr nur gerade 60 Franken, sodass die städtische Rechnungskommission beleidigt riet, «in Zukunft eine solche Unterstützung einfach zurückzuweisen».[144] Bei erwarteten Einnahmen von 200 Franken musste die Gemeindeversammlung schon 1885 einen Nachtragskredit über 2500 Franken bewilligen, um die Fischbrutanstalt in den hinteren Teil des Kaufhauses zu verlegen.[145] Die zu diesem Zweck aufzunehmende Anleihe sollte aus den jährlichen Kantons- und Bundeszuschüssen amortisiert werden. Für 1886 schlugen die Betriebskosten sowie die Besoldung des Leiters, des Kontrolleurs und des Abwarts mit 2300 Franken zu Buche.[146] Der Einwohnerrat hatte «alle Hoffnung», diese Posten könnten «aus den Subventionen des Bundes und des Kantons, sowie aus dem Erlös der Anstalt» gedeckt werden. Im folgenden Jahr erwartete er zudem einen «Beitrag des Bundes an die Erstellungskosten».[147]

 

Abb. 11 — Wer um 1900 vom See aus auf die Stadt Zug schaute, konnte den Schriftzug «Städt. Fischbrut-Anstalt.» von weit her lesen. In einer Zeit, welche von der öffentlichen Hand betriebene Einrichtungen noch nicht reflexhaft mit übergrossen Lettern beschriftete, kündet dies vom Stolz der Stadt auf diesen gemeindeeigenen Betrieb. (Bildnachweis: Bibliothek Zug, TD-23-02551)

Lag bei der Fischbrut der Nutzen für die Allgemeinheit auf der Hand, drohte die Badeanstalt eher als unnötiger Luxus bzw. als Fass ohne Boden behandelt zu werden. Der erste Geschäftsbericht der Einwohnergemeinde hielt denn auch konsterniert fest, was in der bestehenden Badeanstalt nicht «durch den Einfluss der Witterung zerstört» werde, falle «oft dem Mutwillen, nicht nur der Schüler, sondern auch unverständiger Erwachsener zum Opfer».[148] Insbesondere der Steg wurde «alle Winter von solchen, welche Freude am Zerstören finden, zertrümmert und musste mit grossen Kosten alle Frühjahr erneuert werden».[149] Angesichts dieser Misslichkeiten und weil «die Erstellung einer städtischen Badeanstalt» schon «viele Jahre der Wunsch eines grossen Teiles unserer Einwohnerschaft» sei, beantragte der Einwohnerrat 1878 für einen neuen Badeplatz 12 000 Franken, bezahlbar in Raten über vier Jahre.[150] Nationalrat und Kantonsrichter Nikolaus Moos-Siegwart stand in der Gemeinde mit seinem Streichungsantrag auf verlorenem Posten.[151] Die Suche nach einem geeigneten Standort gestaltete sich jedoch schwierig.[152] Erst im Januar 1882 wurden 6500 Franken für ein Provisorium «in reduziertem Massstab mit 6 Badezimmern» an der «Südseite an der sog. Seeliken gegen den Seehof hin» einstimmig gutgeheissen.[153] Bei «zunehmender Frequenz» sollte «die Anstalt den Bedürfnissen gemäss» erweitert werden können.[154]

 

Abb. 12 — Bis zur Erfindung wirkungsvoller Kläranlagen ergoss sich der Hauptstrom des Abwassers in den See. Die Schwimmer, die 1904 in der Badeanstalt Seeliken fotografiert wurden, dürften es dem Einwohnerrat gedankt haben, dass die Dohle von der St.-Oswalds-Gasse her 1894 an jene der Artherstrasse angeschlossen und dadurch die Leitung, die «bei der Badeanstalt» mündete, «bis auf das Abwasser des Waschhauses der Altstadt-Obergasse entlastet» worden war. (VA 1894, S. 7. Bildnachweis: StadtA Zug, P.88-16.34)

Wegen «ungünstiger Witterung und sehr kurzer Badezeit» – die neue Attraktion konnte erst nach Saisonbeginn eröffnet werden –, endete das erste Betriebsjahr 1882 enttäuschend in weiter Ferne jeder Eigenwirtschaftlichkeit.[155] Akute Unfallgefahr machte bereits 1883 eine «gründliche Reparatur des Schwimmsteges» nötig.[156] Unerwartete Zusatzkosten liefen 1884 auf, weil die Umgebung und der Zugang des Bades «einigermassen verschönert» sowie «in der Nähe der Badeanstalt» ein «Abtritt» erstellt werden musste, dessen «Notwendigkeit» sich im «vergangenen Sommer zur Genüge geltend» gemacht hatte.[157] Die Rechnungskommission regte an, der Einwohnerrat solle prüfen, ob sich der geplante Schwimmsteg «nicht vorteilhafter u. billiger in gutem Eichenholz als nach vorliegendem Plan in Eisen ausführen liesse».[158] Unabhängig vom Ergebnis dieser Abklärungen plante der Einwohnerrat 1885 für den «ruinos werdenden Schwimmsteg» 400 Franken ein.[159] Der gleiche Beitrag sollte 1886 ausgegeben werden, um «den vielen und berechtigten Wünschen» der Badegäste nach besserem Unterhalt «der beiden Schwimmbassin» gerecht zu werden.[160] Auf 500 Franken stiegen die Auslagen 1887, da der Einwohnerrat dem Badmeister, der bisher die Hälfte der Einnahmen bekommen hatte, künftig einen Fixlohn auszahlen wollte.[161] Infolge «des geringen Ergebnisses pro 1888» wurden die Einkünfte im Budget für 1889 heruntergesetzt.[162] Trotzdem erreichten die «Einnahmen der Badeanstalt den Voranschlag» nicht, sodass dieser Posten im Etat für 1890 abermals reduziert werden musste.[163]

Die Moderne hält trotzdem Einzug

Die zurückhaltend zögerliche Politik, welche der Einwohnerrat bezüglich der Badeanstalt, der öffentlichen Uhren oder des Spritzenhauses betrieb, erlaubt Rückschlüsse auf die Prioritätensetzungen der damaligen Entscheidungsträger, die einem Gemeinwesen vorstanden, das knapp bei Kasse war.[164] In ausgewählten Handlungsfeldern wurde der Einwohnerrat in den Jahren nach der Gründung der neuen Stadtgemeinde den begrenzten Mitteln zum Trotz aber durchaus aktiv.

 

An erster Stelle stand das Schulwesen, das bereits 1875 den grössten Kostenfaktor ausmachte. Mit 27 996,82 Franken flossen 44,5% aller Gemeindeausgaben in der Höhe von 62 644,60 Franken in den Bildungsbereich.[165] Ein zweites Haupthandlungsfeld markierte die «Sicherheit», ein zentraler Wirkungsbereich modernen Staatshandelns. Hier lag der Fokus auf der Feuerpolizei und dem Brandschutz.[166] So wurden die Wasserversorgung verbessert und die Löschgerätschaften nachgerüstet.[167] Weil sich die Bevölkerung «bessere Ordnung und Aufsicht» wünschte, wurde zuerst die Dienstordnung der Nachtwächter aufdatiert und in einem nächsten Schritt das Polizeicorps aufgestockt.[168] Darüber hinaus sollte bedarfsweise auch der vom Kanton bezahlte «Kantonslandjäger» beigezogen werden können.

 

Die jahrhundertealte Tradition, dass Fleischschauer und -schätzer ein Auge auf die Qualität der angebotenen Waren haben sollten, wurde auch in der neuen Einwohnergemeinde weitergeführt.[169] Als im Zuge allgemeiner Professionalisierung Chemiker das «unangenehme Geschäft» übernehmen sollten, stellte sich heraus, dass die Proben unter erheblichen Kosten nach Zürich oder Luzern geschickt werden mussten, weil in Zug das nötige Fachpersonal fehlte.[170] Eine finanzielle Entlastung stellte sich für die Stadt ein, als der Kanton 1881 einen Kantonschemiker einstellte.[171]

 

Ein wichtiges Wirkungsfeld des Einwohnerrats war die Entwicklung des öffentlichen Raumes. Gleich in einer seiner ersten Sitzungen untersagte er «Ablagerungen an Seegestaden resp. öffentlichen Landungsplätzen» und verbot bei Busse das «Laufenlassen von Geflügel (Hühner, Gänse etc.)» auf dem Löwenplatz und neben dem Regierungsgebäude, weil das Federvieh die «öffentl. Anlagen» beschädigte.[172]

 

Abb. 13 — In den lieblichen Gestaden des Zugersees erkannten die politischen Verantwortlichen Zugs erhebliches Potential hinsichtlich touristischer Attraktivität und Aufwertung des Stadtraums. Doch bevor der jahrhundertealte Güterumschlagplatz durch eine moderne Seepromonade baulich aufgewertet werden konnte, mussten elementare ordnungspolitische Massnahmen durchgesetzt werden. (Bildnachweis: StadtA Zug, P.88-1.22)

Dass der Stadtraum zum Objekt allgemeiner Zivilisierungsbestrebungen wurde, verdeutlicht sich in der Investition von 700 Franken für den Bau zweier öffentlicher Pissoirs bei der Löwenplatzanlage und beim Viehmarkt im Jahr 1884, eines weiteren 1886 unterhalb der Platzmühle, und zweier zusätzlicher für 1000 Franken im Jahr 1893 oberhalb des Widders und bei den äusseren Vorstadtanlagen.[173] Auch die Strassenbeleuchtung wurde auf Drängen unterschiedlicher Kreise kontinuierlich ausgebaut. Anfänglich wurden drei Laternen betrieben, die bei der Post, auf dem Hauptplatz und beim Zeughaus standen. Ab 1877 beteiligte sich die Stadt an der neuen Gasgesellschaft und nahm erhebliche jährliche Betriebskosten für die Beleuchtung in Kauf, die 1878 von Petrol auf Gas umgestellt und um sechs weitere Laternen erweitert wurde.[174] 1879 sollten bereits 60 Lampen für eine bessere Gassenbeleuchtung und steigende Auslagen sorgen.[175]

 

Abb. 14 — Bis weit ins 20. Jahrhundert hinein war die Bevölkerung in der Stadt im Alltag mehrheitlich zu Fuss unterwegs. Der Wunsch nach baulichen Verbesserungen ist verständlich, zumal sich dem Voranschlag von 1889 zufolge gewisse Strassen «bei schlechtem Wetter oft wirklich in einem beinahe unpassierbaren Zustande» befanden. Zahlreiche Strassen wie etwa die hier abgebildete Arther- und Grabenstrasse waren teils bis weit ins 20. Jahrhundert lediglich gegrient respektive mit einem Naturbelag ausgestattet. (Bildnachweis: StadtA Zug, P.88-16.38)

Eine Aufwertung des öffentlichen Raums erhoffte sich die Politik ab den 1880er Jahren auch vom Bau von Trottoirs und von der schrittweisen Pflästerung von Strassen und Plätzen. Noch zur Mitte des 19. Jahrhunderts prägten Naturbeläge das Stadtzuger Strassenbild. Passanten bezahlten jede Strassenüberquerung mit verdrecktem Schuhwerk, was dem gleichzeitigen Trend zu mehr häuslicher Sauberkeit zuwiderlief. Doch der Ausbau der innerstädtischen Strasseninfrastruktur kam wegen beschränkter Handlungsspielräume nur stockend voran.

 

Abb. 15 — Die 1885 in der Altstadt erstellte Kanalisation ist auf diesem Plan von 1888 gut erkennbar. (Bildnachweis: StadtA Zug, E.36-2.3.1)

Ein besonders ambitioniertes Vorhaben stellte der komplette Umbau der Wasserversorgung dar. Gleich der erste Jahresbericht der Einwohnergemeinde hatte beklagt, «für die Brunnen und Leitungen» sei «ein unbedingter Kredit der Gemeinde erforderlich».[176] Diverse Untersuchungen ergaben, dass mehrere Quartiere nicht über ausreichend Trinkwasser von guter Qualität verfügten.[177] Das Bauamt suchte vergeblich nach geeigneten Quellen, deren Wasser kostengünstig hätte in die Stadt geführt werden können. 1877 gründeten Private die «Gesellschaft für eine Wasserversorgung der Stadt Zug», deren Businessplan von Beginn weg auf Subventionen der Gemeinde baute. Diese wiederum stand unter Handlungsdruck und hatte sich erst kurz vorher mit einem namhaften Betrag an der neuen Gasgesellschaft beteiligt.[178] Nach nur gerade vier Monaten nahm die Einwohnergemeinde einen fertigen Vertrag an, der eine jährliche Subvention von 5000 Franken an die neue Gesellschaft vorsah, um die «Nidfurren-Quellen» fassen und in die Stadt leiten zu können.[179]

 

Das nunmehr zusätzlich in die Stadt geleitete Wasser überlastete das bestehende Abwassersystem. Klagen über «die in dem Graben zwischen der Altstadt, Ober- und Untergasse herrschenden Übelstände» und die Befürchtung, das Quartier könnte wegen «der Unreinlichkeit in den Aborten» der Herd einer Cholera-Epidemie werden, schreckten die Behörden auf.[180] Sie budgetierten 1885 für den Bau einer leistungsfähigen Kanalisation in der Altstadt 6000 Franken und wurden dabei von der Rechnungskommission gestützt, die darin «eine Notwendigkeit» erkannte.[181]

 

Abb. 16 — Lange floss das Abwasser die Kirchengasse zum «Schwert» hinunter, wo es vom «Einschluck nicht gehörig gefasst» wurde und anschliessend den ganzen Platz vor der Stadtkanzlei – dem vor- und nachmaligen Zollhaus – überschwemmte. Diesem Missstand sollte Ende der 1880er Jahre mit einer Dohle begegnet werden, die das Wasser «von der Kirchgasse bei St. Oswald in den Burgbach» leiten würde. Aufnahme von ca. 1895–1906. (VA 1889, S. 6. Bildnachweis: StadtA Zug, P.88-15.2)

Doch mit wiederkehrenden Investitionen in den sanitarischen Bereich war es nicht getan. Weil städtische Haushalte bis weit ins 20. Jahrhundert Zug-, Last- und Masttiere hielten, lag stets eine dörfliche Duftnote über der Stadt.[182] Während dies zu früheren Zeiten niemanden gestört zu haben scheint, wurde anfangs der 1890er Jahre «die geruchschwache Abfuhr der Jauche» für die mehr und mehr auf Reinlichkeit bedachte Stadtbevölkerung zu einer «Hauptfrage».[183] Eine leicht transportable «Vacumpumpe mit Gasverbrennungsofen» sollte zuerst bei den grossen Jauchekästen der Altstadt Abhilfe schaffen, später dann auf Wunsch privaten Hausbesitzern zur Verfügung gestellt werden.

 

Zeitgleich machte sich eine frische Dynamik auch im Feld der Kultur bemerkbar. 1892 fragte die «Theater- und Musikgesellschaft» wegen eines jährlichen Beitrags zuhanden eines Fonds «für einen Theater-Umbau» an.[184] Zwar erlaubte die «starke Belastung des Voranschlags» dafür keinen eigenen Budgetposten. Hingegen erwog der Einwohnerrat, allenfalls Mittel aus «dem uns zu Gebote stehenden ‹Freien Kredite›» abzuzweigen, was er in den Folgejahren dann auch tatsächlich machte.[185] Zur selben Zeit begann auch die Möblierung des Stadtraums zwecks Verschönerung des Stadtbilds. Wohl aus Anlass des eidgenössischen Jubiläums und einer allgemeinen Begeisterung für die historistische Aneignung von Vergangenheit wurde in der Vorstadt 1891 ein Springbrunnen geplant. In Verbindung damit zahlte die Stadt über längere Zeit jährliche Raten an ein Denkmal in der Vorstadt.[186]

 

Zunehmend musste sich der Einwohnerrat mit Zukunftstechnologien befassen. Allein die Eisenbahnpolitik würde eine eigene Darstellung verdienen, denn das Gemeinwesen war durch stetige Beitragszahlungen an die Bahngesellschaften, die Erschliessung des Bahnhofs und seine Verlegung anlässlich der Eröffnung der Verbindungsstrecken nach Zürich via Thalwil und nach Arth-Goldau im Jahr 1897 permanent mit verkehrstechnischen Herausforderungen konfrontiert, in denen wiederkehrend strategische und finanzielle Interessen der Stadt durchgesetzt werden mussten.[187]

 

Abb. 17 — Solange die direkte Verbindung von Zürich nach Luzern durchs Knonauer Amt via Cham führte, lag Zug verkehrstechnisch im Abseits, weil ein zusätzlicher Halt in Zug einen bedeutenden Umweg mit sich brachte. Zudem waren im alten Kopfbahnhof, hier eine Aufnahme von 1890, zeitraubende Rangier- oder Wendemanöver erforderlich. Zudem liess die Erschliessung des Bahnhofs von der Stadt her lange Zeit zu wünschen übrig. Aus Gründen der Sparsamkeit hatte die Gemeinde noch 1887 entschieden, das Trottoir an der Bahnhofstrasse «für den Anfang nur zu bekiesen». (VA 1887, S. 6. Bildnachweis: StadtA Zug, P.88-4.12)

Wie die neuen Verkehrsträger liessen auch revolutionäre Kommunikationstechnologien Raum und Zeit schrumpfen. Die städtischen Behörden waren beim Aufbau der Infrastruktur für Telegraf und Telefon federführend.[188] Sinnbildlich für den grossen Umbruch stand namentlich der Siegeszug von Gas und Elektrizität als neue Energieträger.[189] Der Finanzbedarf für den Aufbau technisch komplexer Grosssysteme war erheblich. Die Initiative dazu ging von privaten Investoren aus, die ihre Risiken über die Einbindung der öffentlichen Hand zu reduzieren trachteten.

 

Es liegt auf der Hand, dass die Zunahme der politischen Wirkungsfelder und Tätigkeiten eine Ausweitung des staatlichen Handelns nach sich zogen. Die Anforderungen und die Belastung des noch rudimentär ausgestatteten Verwaltungsapparates nahmen schleichend, aber stetig zu. Der Einwohnerrat verfolgte eine Personalpolitik der kleinen Schritte. Als probate Mittel dienten ihm zum einen die Umlagerung von Aufgaben von überlasteten Beamten auf andere Amtsträger, die sich (noch) nicht wegen Überlastung beklagten. Zum andern baute er bestehende Pensen in Verbindung mit kleinen Lohnerhöhungen aus. Der Voranschlag für 1881 sah die Aufstockung der Saläre des Stadtschreibers, des Steuereinzügers, des Schriftenkontrolleurs und des Weibels vor.[190] Begründet wurde dieser Schritt damit, dass sich mit der zunehmenden Bevölkerung «die Anzahl der laufenden Geschäfte und die Inanspruchnahme der benannten Angestellten» vermehrt habe.

 

Wachsender Beamtenapparat und steigende Verwaltungskosten

Den steten Anstieg des Gemeindehaushalts und insbesondere des Verwaltungsaufwands beobachtete mit steigender Besorgnis auch Alois Schwerzmann, Doyen der Stadtzuger Politik, Architekt der Reorganisation des Gemeindewesens und Spiritus Rector der Güterausscheidung.

 

Die folgende Zusammenstellung gehörte zu einem Exposé in Schwerzmanns Privatbeständen, das im Vorfeld einer wichtigen Gemeindeversammlung beinahe wörtlich in den Zuger Nachrichten vom 20. August 1892 abgedruckt wurde.[191] Für Schwerzmann nahm die «finanzielle Lage der Einw. Gmde Zug» eine «immer bedenklichere Gestaltung» an. Von 35 951 Franken im Jahr 1875 seien die Steuereinnahmen der Gemeinde auf 62 616 Franken gestiegen. Dazu müssten Schulden in der Höhe von 80 000 Franken «verzinst u. amortisiert werden». Für 1892 sehe der Voranschlag 111 362 Franken an Auslagen vor, denen bei nur etwa 97 000 Franken Einnahmen und ein Defizit von mehr als 14 000 Franken gegenüberstehe. Und nun solle die Gemeinde noch weitere Posten wie die unentgeltliche Beerdigung und den Bau und Betrieb der elektrischen Beleuchtung übernehmen, den Eisenbahnbau subventionieren, für Verbauungen an der Lorze und an die «Mennenbach-Verbauung bedeutende Opfer bringen», eine Turnhalle, ein neues Zeughaus und eine bessere Verbindung mit den Berggemeinden finanzieren. «Das Alles u. noch mehr Unvorhergesehenes» solle realisiert werden, «ohne dass der Gmde nennenswerte Mehreinnahmen» in Aussicht ständen. Es bleibe «also nur das Mittel der Steuererhöhung». Schwerzmann mahnte dazu, nichts zu «überstürzen u. sich die nötige Zeit zur Überlegung» zu nehmen. Die Versammlung vom nächsten Sonntag wäre gut beraten, wenn sie die fraglichen Themen zu einem späteren Zeitpunkt verhandeln oder einen besonderen Ausschuss damit betrauen würde.

 

Abb. 18 — Anhand der Gegenüberstellung der Verwaltungskosten der Jahre 1875 und 1892 von Alois Schwerzmann lässt sich errechnen, dass die diesbezüglichen Aufwendungen der Kirchgemeinde um knapp einen Viertel (24,0%) und jene der Korporation (50,0%) sowie der Bürgergemeinde (39,6%) um etwa die Hälfte anstiegen. Demgegenüber wuchs der Verwaltungsaufwand der Einwohnergemeinde (59,7%) um beinahe zwei Drittel an. (Bildnachweis: StAZG P66, Familienarchiv Schwerzmann, Mappe 86, Rechnungs-Notizen u. Verschiedenes seit 1871)

Schwerzmanns Wunschbild eines gesunden öffentlichen Haushalts stammte aus vergangenen Zeiten.[192] Die ihm geneigten Zuger Nachrichten konstatierten in ihrem Nachruf auf den langjährigen Kantonskassier vom 25. August 1898, er habe den «total anders gewordenen Verhältnissen mit ihrer zwingenden Logik» nicht mehr das Verständnis entgegen gebracht, das er «im Zenit seiner Wirksamkeit unbestritten u. in weitem Umfange besessen» habe.[193] Er sei «den vielen und schweren neuen Anforderungen gegenüber, die an die kant. Finanzen gestellt wurden, stutzig» geworden und habe «es an warnenden Bemerkungen nicht fehlen» lassen, «zumal ihm immer noch das Ideal eines einfachen, sparsamen öffentlichen Haushaltes mit kleinen Gehaltsansätzen, aber keinen Passiv-Schulden vorschwebte». Mit seinem Widerstand insbesondere gegen die Finanzpolitik der Einwohnergemeinde Zug habe er wegen den «zwingenden Verhältnissen» auf keinen «wesentlichen Erfolg hoffen» können. Das liberale Volksblatt gestand Schwerzmann vorzügliche «Erfahrung und Gewandtheit in den Geschäften des Staatshaushaltes» zu, den er «tunlichst innert bescheidenen Grenzen zu halten sich befliss, unter ängstlicher Vermeidung alles dessen, was die Notwendigkeit irgendwie zu überschreiten schien. Noch bis zu seinen letzten Tagen blieb der kantonale Haushalt der Gegenstand seines Tuns und Denkens».[194]

 

Auch wenn die Presse die allgemeine Entwicklung als einer «zwingenden Logik» unterliegend beschrieb, präsentierte sich das politische Handeln voller gegenläufiger Tendenzen und widersprüchlicher Strategien. Der Einwohnerrat hatte sich lange Zeit reflexhaft gegen Steuererhöhungen gestemmt, oder dann mindestens offensichtliche Kostenstellen mit kreativen Argumenten als einträgliche Unternehmungen beschönigt. Der «Fortschritt» hatte sich keineswegs als Selbstläufer hin zu «zwingenden Verhältnissen» durchgesetzt, sondern war vielmehr das Ergebnis kontroverser Aushandlungsprozesse.

 

Abb. 19 — Die ersten Jahre der Einwohnergemeinde charakterisierten sich allen hemmenden Faktoren zum Trotz durch eine kontinuierliche Ausweitung staatlichen Handelns in vielfältigen Wirkungsfeldern. Der Bau der prestigeträchtigen Quaianlage und die Vorstadtkatastrophe im Jahr 1887 wirkten im allgemeinen Trend als Brandbeschleuniger, wie die anhand der Jahresberichte des Einwohnerrates rekonstruierte Entwicklung des Staatshaushaltes von 1875 bis 1900 zeigt. In der Überschau wird deutlich, dass die Zahlen bis zur Katastrophe mehr oder weniger stagnierten mit einem sanften Aufwärtstrend in der langen Dauer. Ab 1889 folgte ein mehr oder weniger linearer Anstieg der Ausgaben, mit dem die Steuereinnahmen nicht Schritt zu halten vermochten, obwohl auch sie infolge wiederholter Steuererhöhungen langfristig anstiegen.

Fazit

In den ersten Jahren und Jahrzehnten nach der Gründung der Einwohnergemeinde durchliefen die Stadtzuger Politik und Verwaltung in vielerlei Hinsicht grundlegende Veränderungen im Kräftefeld zwischen markanten Kontinuitäten und disruptiven Neuerungen. Vormoderne Gepflogenheiten überdauerten im Verwaltungsbetrieb, bei der Besetzung von Ämtern, in der Finanz- und Fiskalpolitik und in der Persistenz demokratischen Brauchtums. Auch wenn die Liberalen den Einwohnerrat von 1879 bis 1895 für sich monopolisierten, spielte bald latenter, bald virulenter Parteienstreit in zahlreichen Facetten in die Politik hinein.

 

Im Geiste der Besitzwahrung der alteingesessenen Bürger- und Korporationsgeschlechter hatten konservative Kräfte bei der Güterausscheidung dafür gesorgt, dass die Einwohnergemeinde von Beginn weg mit prekären Finanzen zu kämpfen hatten.[195] Lange Zeit orientierte sich der Gemeindehaushalt an der Maxime der Sparsamkeit. Mit strikter Ausgabendisziplin sollten sich Steuererhöhungen vermeiden lassen. Entsprechend kamen die Modernisierung der Infrastruktur, die Professionalisierung der Verwaltung und die Verbesserung des Bildungswesens nur schleppend voran, obwohl sie in der liberalen Tagesordnung eigentlich ganz oben gestanden hätten.

 

Den mächtigen Kräften des Beharrens wirkten energische Dynamiken entgegen, die unterschiedliche soziale Gruppen und Lebensbereiche erfassten. Technische Innovationen, demografisches Wachstum und Niederlassungsfreiheit führten zu wirtschaftlicher Expansion und zu einer verstärkten Durchmischung zuvor separierter Bevölkerungskreise. Produktivitätssteigerungen schufen Raum für mehr fiskalische Abschöpfung. Gleichzeitig stiegen die Erwartungen bezüglich staatlicher Dienstleistungen. Aufgrund wachsenden Verkehrs stellte die Erschliessung des öffentlichen Raums mit Licht, besser passierbaren Strassen und sicheren bzw. sauberen Gehwegen ein vorrangiges Bedürfnis dar. Mehr Aufmerksamkeit bekamen auch Sicherheit, Sauberkeit, Hygiene und Leibesertüchtigung. Nicht selten kamen entsprechende Forderungen aus dem Stimmvolk oder von ausgewählten Interessengruppen. Andere Errungenschaften wie die Wasser- und Energieversorgung wurden aus schierer Notwendigkeit geboren.

 

Das öffentliche Geld reichte nie für alle Wünsche, gleichzeitig erwies sich das städtische Gemeinwesen als verlässlicher Kooperationspartner für Unternehmer und die Fahrt aufnehmende Finanzwirtschaft, die mit Zukunftstechnologien reich werden wollten, die mit gewagten Investitionen verbundenen Risiken aber nicht allein tragen konnten oder mochten. Grosstechnische Systeme wie die Eisenbahn-, Telegrafen-, Wasser-, Gas- und Stromleitungsnetze wurden von der öffentlichen Hand im Verbund mit privatem Kapital realisiert.

 

Unter dem Eindruck sich wandelnder Lebensstile insbesondere der bürgerlichen Mittelschichten, des fortschrittsaffinen Zeitgeistes und allgemeiner Technikbegeisterung agierte der Einwohnerrat als Getriebener und Antreiber gleichermassen und betrieb eine Politik, die zwischen antiquiertem Provinzialismus und visionärer Urbanistik mäandrierte. In diesem Hin und Her wich die anfänglich stickt befolgte Haushaltsdisziplin allmählich einem spendableren Ausgabenregime.

 

Lässt man die Konstituierung der Einwohnergemeinde (Teil 1), die Güterausscheidung (Teil 2) und die Anfänge des neu organisierten städtischen Gemeinwesens Revue passieren (Teil 3), kommt man nicht umhin, zum Schluss noch einmal ein paar Worte zu Alois Schwerzmann zu verlieren. Als Vordenker, Taktiker, Macher und Finanzpolitiker führte er die Stadt Zug in den 1870er Jahren in eine neue Zeit, versuchte dabei aber auch das ihm wertvoll und wichtig scheinende Erbe der Vergangenheit in Ehren zu halten und für die Zukunft zu bewahren. Angefangen beim Bürger- und Korporationsgut war es ihm und seinen konservativen Mitstreitern gelungen, die für das Wirtschaften der privilegierten Bürgergeschlechter unverzichtbaren Filetstücke (Grund und Boden, Wald und sonstige Naturressourcen) den Alteingesessenen zu überschrieben und auf Zeit und Ewigkeit dem Zugriff der Allgemeinheit zu entziehen.

 

Mit seinen politischen Reformen zielte Schwerzmann darauf ab, das kommunale Rechnungswesen zu systematisieren, um mehr Kontrolle über die Gemeindehaushalte zu bekommen. Auf diese Weise wollte er die Ausgabendisziplin des korporativen Gratisstaats der Vormoderne in den modernen Steuer- und Verwaltungsstaat hinüberretten. Das funktionierte mindestens in den ersten Geschäftsjahren der Einwohnergemeinde nicht schlecht. Dem zusätzlichen Finanzbedarf, welcher durch die gesellschaftliche, politische, wirtschaftliche, technische und kulturelle Entwicklung erwuchs, vermochten die hergebrachten Rezepte der Mittelbeschaffung auf Dauer aber nicht mehr zu genügen. In diesem Licht erwies sich die knappe finanzielle Ausstattung, welche der Einwohnergemeinde bei der Ausscheidung zugestanden worden war, als Bumerang, indem die chronisch klamme Finanzlage den Weg in eine moderne Steuer- und Schuldenwirtschaft ebnete.

 

Sinnbildlich für diesen zentralen Befund steht der Vergleich der Haushalte der Einwohnergemeinde und der Korporation im Jahr 1892. Die Einwohnergemeinde nahm 96 760 Franken ein bei Ausgaben von 102 362 Franken.[196] Demgegenüber verzeichnete die Korporation, ohne dass sie Steuern zu erheben brauchte, Einnahmen in der Höhe von 124 555 Franken bei Ausgaben von 30 460 Franken.[197] Die Zahlen der Korporation verstehen sich inkl. einer Gratifikation von 2500 Franken an den «Alt-Verwaltungsschreiber» für seine «langjährig geleisteten Dienste» aber ohne «Nutzung», die den Genossen aus den Gewinnen zusätzlich ausgerichtet wurde.

 

In den 1870er Jahren hatte Alois Schwerzmann als Finanz- und Verwaltungsreformer alle seine vorrangigen Ziele erreicht, dem Gemeinwesen aber einen unlösbaren Zielkonflikt implantiert, der sich unter den Vorzeichen der grossen Transformation nicht auflösen liess und den grossen «Macher» Schwerzmann zum «tragischen Helden» machte. Unter Verweis auf Wünsche aus der Bevölkerung und notwenige Anpassungen an zeitübliche Standards des städtischen Lebens gingen die Sachwalter von Schwerzmanns Erbe in einen neuen Modus der Staatsfinanzierung über, der sich wesenhaft durch stetige Steuererhöhungen und steigende Schulden charakterisierte.[198] Schwerzmann blieb mit seinen Mahnungen ein einsamer Rufer in der Wüste. Der Pionier des modernen Gemeinde-, Finanz- und Rechnungswesens sowie der Vordenker der Güterausscheidung war in zwei Jahrzehnten vom fortschrittstrunkenen Zeitgeist überrollt worden. Seine spartanische Austeritätspolitik war durch den «grossen Umbruch im Kleinen» obsolet geworden.


Endnotenverzeichnis

 

1. Vgl. Schläppi, Konstituierung; ders., Güterausscheidung.

2. Vgl. Polanyi, The great transformation. – Überlegungen zum Ansatz von Polanyi in Anwendung auf Zuger Verhältnisse finden sich bei Schläppi, Konstituierung, PDF S. 19 Anm. 1.

3. Zur inexistenten Fiskalpolitik des «vormodernen Staates» in den unabhängigen Orten bzw. Kantonen der alten Eidgenossenschaft vgl. Schläppi, Konstituierung, PDF S. 20f. Anm. 25.

4. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 16.7.1874.

5. Zur Kirchenpflege als traditionellem Wirkungsfeld des Zuger Stadtrats vgl. Schläppi, Te Deum laudamus.

6. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 17.9.1874. – Zu den schwierigen Umständen rund um die Konstituierung des Einwohnerrats der Stadt Zug vgl. Schläppi, Konstituierung, PDF S. 7–13, 21f. Anm. 31–61.

7. Zur thematischen Bandbreite der Geschäfte in der vormodernen Verwaltung vgl. Schläppi, Gastmähler, S. 146–149, 161.

8. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 30.7.1874.

9. Zur historischen Bedeutung des gemeinsamen Essens vgl. Schläppi, Gastmähler, S. 126–129.

10. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 30.9.1874. – Zur städtischen Finanzkommission vgl. Schläppi, Konstituierung, PDF S. 16f.; ders., Güterausscheidung, PDF S. 8–13.

11. Zu den diesbezüglichen Gepflogenheiten im Ancien Régime vgl. Schäppi, Gelebtes und erlebtes Recht; ders., Schlichten, Strafen, Sühnen.

12. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 29.8.1874.

13. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 5.9.1874.

14. Bei einer «Tanse» handelt es sich laut Schweizerisches Idiotikon, Bd. 13, Sp. 722, um ein Rückentraggefäss für flüssige Stoffe.

15. Zur Schmähkultur gegen Vertreter der Obrigkeit in der Vormoderne vgl. Schläppi, Gastmähler, S. 134–138, 155–158 Anm. 55–72.

16. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 30.9.1874, 14.10.1874.

17. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 14.10.1874.

18. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 14.10.1874, 28.10.1874.

19. Auch in diesem Handlungsfeld perpetuierte sich ein Problemkreis, an dem sich der Stadtrat schon im Ancien Régime chronisch abgearbeitet hatte. Exemplarisch dafür steht der Spitalknecht, dem 1697 eingeschärft wurde, die Armen und insbesondere die Geistlichen besser zu behandeln und sie nicht «so gäch mit worten [und noch] weniger mit schlagen» zu traktieren. Auch solle er das schändliche Lästern unterlassen. Gleich anschliessend ging es um Martin Fridlin, den Wächter beim Frauensteinertor, dem mit der Kündigung gedroht wurde, falls im Wächterhäuschen weiterhin gespielt, geflucht und über die Obrigkeit geschimpft werde (BüA Zug A 39.26.10.427, 9.11.1697)

20. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 18.11.1874, 26.12.1874.

21. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 26.12.1874, 7.1.1875. – Zu Problemen mit pflichtsäumigen bzw. schludrigen Kaminfegern vgl. Schläppi, Die eigenen vier Wände, S. 58. – Zu Schlendrian im Kirchenwesen und nachlässigen Geistlichen vgl. Schläppi, Te Deum laudamus, S. 284–287, 299–301 Anm. 12–21.

22. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 28.10.1874.

23. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 27.8.1876 (Wahl), 13.3.1881 (Demission). – Klemens Speck, der schon 1876 auf den Ehrenplatz verwiesen worden war, scheiterte 1881 erneut. Diesmal unterlag er Alois Schell, allerdings erst im zweiten Wahlgang.

24. Zu Aufgaben und Stellung der Grossweibel im Ancien Régime vgl. Schläppi, Gastmähler, S. 120, 122, 125, 135, 152 Anm. 19, 153 Anm. 29; ders., Ökonomie des Gemeinwesens, S. 79 Anm. 5; ders., Schlichten, Strafen, Sühnen, S. 201, 227 Anm. 80; ders., Te Deum laudamus, S. 282f., 291.

25. Es waren dies die Finanz-, Waisen-, Schul-, Kadetten-, Bau- und Polizeikommission sowie der sog. «Feuerrat» (StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 17.9.1874).

26. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 17.9.1874; StAZG P 66, Familienarchiv Schwerzmann, Mappe 86, Rechnungs-Notizen und Verschiedenes seit 1871, Zusammenstellung der Verwaltungskosten 1875 und 1892.

27. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 29.9.1874. – Zur mühsamen Bereinigung der Stadtrechnungen seit 1868 vgl. Schläppi, Güterausscheidung, PDF S. 18f.

28. Vgl. Schläppi, Güterausscheidung, PDF S. 7.

29. Die Wahl in den Einwohnerrat vom 31. Mai 1874 hatte besagter Nussbaumer, der seine Prioritäten zielsicher zu setzen verstand, «wegen überhäufter Arbeit» noch abgelehnt (vgl. Schläppi, Konstituierung, PDF S. 12).

30. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 6.6.1875.

31. Zuger Volksblatt [ZV], 12.6.1875.

32. Die genannten Vergleichswerte stammen aus Wecker, Neuer Staat, S. 468, die für einen Haushalt mit bürgerlichem Lebensstil ein notwendiges Jahreseinkommen von ca. 4000 Franken veranschlagt.

33. Vgl. Schläppi, Gefährde des Bürgereigentums, S. 254–256.

34. In diesen auserwählten Kreis fielen nur gerade die folgenden fünf Personen: Pius Nussbaumer (konservativ, Oberägeri, 1887–1940, 53 Jahre); Xaver Baumgartner (konservativ, Hünenberg, 1877–1922, 45 Jahre); Martin Gügler (konservativ, Risch, 1874–1908, 34 Jahre); Wilhelm Müller (konservativ, Zug, 1875–1909, 34 Jahre); Josef Anton Schön (konservativ, Menzingen, 1874–1907, 33 Jahre).

35. Zu den speziellen Gegebenheiten in Hünenberg vgl. Schläppi, Gefährde des Bürgereigentums, S. 255f.

36. Unangefochtener Spitzenreiter war Silvan Stadlin (liberal, Zug, 1892–1922, 30 Jahre) gefolgt von Josef Moos (liberal, Zug, 1892–1902, 10 Jahre) und Karl Zürcher (liberal, Zug, 1882–1892, 10 Jahre).

37. Zu Stocker vgl. Schläppi, Konstituierung, PDF S. 8f., 22 Anm. 70.

38. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 9.2.1879.

39. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 4.1.1880, 25.1.1880.

40. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 18.3.1882; StadtA Zug F.1-1.2, Protokolle des Einwohnerrats 1879–1883, 24.3.1882 (Zitat), 1.4.1882.

41. So taten es bei der ersten Konstituierung des Einwohnerrates 1874 die beiden Kantonsräte Franz Hediger und Johann Blunschi (vgl. Schläppi, Konstituierung, PDF S. 8). Karl Anton Landtwing erklärte 1879, er übernehme das Präsidium nur, wenn Michael Stadlin sein Amt auch annehme. Nachdem Stadlin abgesagt hatte, überlegte er es sich trotzdem anders und willigte ein (StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 26.1.1879, 9.2.1879).

42. Darunter: Präsident Franz Hediger, 1877; Christian Weiss, 1879; Präsident Karl Anton Landtwing, «sofern ihn Gesundheitsrücksichten hiezu nötigen sollten», 1880; alle Gewählten, falls einer der Kollegen zurücktreten würde, 1883; Johann Landtwing, 1891/92 (StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 23.9.1877, 26.1.1879, 25.1.1880, 21.2.1883, 29.11.1891, 3.1.1892).

43. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 12.1.1879.

44. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 26.1.1879.

45. Vgl. dazu Buri, Raschle, Der Untergang der Zuger Vorstadt.

46. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 7.8.1887; StadtA Zug F.1-1.4, Protokolle des Einwohnerrats 1886–1888, 8.8.1887.

47. In der Parteipresse wurden die gegensätzlichen Sichtweisen auf die Thematik artikuliert (vgl. ZV, 10.8.1887; NZGZ, 13.8.1887).

48. NZGZ, 20.8.1887.

49. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 21.8.1887.

50. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 25.9.1887.

51. Auf Josef Stadlin († 15.2.1882) folgte Karl Stocklin (gew. 19.3.1882); auf Karl Anton Landtwing († 23.11.1882) Karl Kaspar Josef Stadlin (gew. 24.12.1882); auf Karl Zürcher († 26.6.1892) Silvan Stadlin (gew. 21.8.1892).

52. Vgl. beispielsweise die eben geschilderten Bewältigungsstrategien anlässlich der Vorstadtkatastrophe oder die Einberufung einer Kommission, nachdem die Güterausscheidung 1875 im ersten Anlauf vor dem Souverän gescheitert war (vgl. Schläppi, Güterausscheidung, PDF S. 15–17, 19, 28, 35 Anm. 81 u. 83).

53. Vgl. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 7.8.1887; StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 12.12.1877; StadtA Zug F.1-1.2, Protokolle des Einwohnerrats 1879–1883, 7.4.1879. – Zu korporativen Logiken vgl. Schläppi, Konzeptionelle Überlegungen. – Zu Weihnachtsrechnungen und -geldern im vormodernen Zug vgl. Schläppi, Ökonomie des Gemeinwesens, S. 66, 68, 73, 77, 82 Anm. 37, 85 Anm. 57.

54. Vgl. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 6.6.1875 (Stadtschreiber), 2.1.1887 (Weibel), 22.8.1886 (Stadtschreiber), 18.8.1889 (Stadtschreiber), 19.1.1890 (Steuereinzüger); StadtA Zug F.1-1.2, Protokolle des Einwohnerrats 1879–1883, 7.4.1879 (Waagmeister). – Zu einem Streitfall der Stadt mit Amtsbürgen vgl. Schläppi, Güterausscheidung, PDF S. 19, 35 Anm. 94.

55. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 20.1.1889.

56. StadtA Zug, F.1-4, Voranschlag der Einwohnergemeinde 1880 [VA], S. 4. – Im Ancien Régime hatten ausgewählte Beamte alle sechs Jahre eine neue Uniform in den Standesfarben bekommen (vgl. Schläppi, Vom Kleinen zum Grossen und zurück, S. 48–51, hier S. 50 Anm. 17, 51).

57. Zu Turnus und Rotation im alteidgenössischen Verwaltungsbetrieb vgl. Schläppi, Eid-Genossenschaft, S. 97, 100; ders., Konzeptionelle Überlegungen, S. 227.

58. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 29.8.1874.

59. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 10.12.1874. – Zur Urteilspraxis des Zuger Stadtrates im Licht der Umstände vgl. Schäppi, Gelebtes und erlebtes Recht, S. 11–14; ders., Schlichten, Strafen, Sühnen, S. 201, 210–217, S. 224–227 Anm. 59–83.

60. StadtA Zug F.1-1.2, Protokolle des Einwohnerrats 1879–1883, 18.3.1882.

61. Vgl. dazu Schläppi, Die eigenen vier Wände, S. 47, 54, 60; ders., Gastmähler, 140–142; ders., Gelebtes und erlebtes Recht, S. 7–9; ders., Schlichten, Strafen, Sühnen, S. 199, 202f., 211–213.

62. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 30.9.1874.

63. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 17.9.1874, 28.10.1874, 18.11.1874, 10.12.1874, 7.1.1875, 25.1.1875, 3.3.1875, 8.4.1875, 5.5.1875.

64. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 10.12.1874, 26.12.1874.

65. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 3.3.1875.

66. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 3.11.1875.

67. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 9.10.1877.

68. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 18.2.1883.

69. VA 1887, S. 7.

70. VA 1892, S. 7.

71. VA 1893, S. 7.

72. Für die Errichtung eines Denkmals in der Vorstadt durch Alois Brandenberg hatte die Nachbarschaft bereits 1892 einstimmig eine Spende von 1500 Franken beschlossen (VA 1892, S. 7).

73. Indem die Protokolle der Budgetberatungen ausser für das Jahr 1877 durchgehend festhielten, der Voranschlag sei artikelweise vorgelesen worden, konnte nachträglich niemand behaupten, man sei nicht richtig informiert worden. Ausdrückliche Vermerke finden sich in StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 14.3.1875, 19.3.1876, 23.12.1877 (Beratung des Voranschlags für 1878), 12.1.1879, 7.3.1880, 13.2.1881, 29.1.1882, 181.2.1883, 13.1.1884, 25.1.1885, 4.4.1886, 2.1.1887, 29.1.1888, 10.3.1889, 19.1.1890, 25.1.1891; StadtA Zug F.2-2, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1892–1902, 20.3.1892. – Zur Mündlichkeit in Rats- und Gemeindeversammlungen im Ancien Régime vgl. Hoppe, Zuhören statt lesen, S. 183–186.

74. Vgl. entsprechende Hinweise in StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 27.8.1876 (Weibel), 10.6.1877, 13.3.1881 (Weibel), 30.1.1886, 29.11.1891 (Wahl des Betreibungsbeamten). – Dass «Franz Keiser-Speck, beim Schützenhaus» auf Antrag von «Herrn Hauptmann Albert Uttinger» als Ersatz für den «aus Gesundheitsrücksichten» kurzfristig zurückgetretenen Einwohnerrat Vinzens Benz «in offener Abstimmung» und «mit Einmut» (einstimmig) gewählt wurde, stellte für das Wahlvolk einen akzeptablen Verfassungsbruch dar. Man dachte pragmatisch, denn vermutlich gab es gar keinen anderen Kandidaten, sodass die Wahl so oder so unstrittig war und «bei stark gelichteten Reihen […] ohne Gegenantrag» erfolgte (StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 10.3.1889; NZGZ, 13.3.1889).

75. Mitunter nahm die Teilnehmerzahl während der Versammlungen ab, so geschehen keine acht Wochen nach Erreichen des Spitzenwerts. Als in der Budgetversammlung vom 20.3.1892 das Traktandum «Unentgeltliche Beerdigung» zur Sprache kam, fingen die sehr zahlreich erschienenen Zuhörer an, «sich zu entfernen, da die Meisten nichts vom Tode und dessen Folgen hören wollen». Ob diesem Umstand lachte sich der Präsident «vergnügt in’s Fäustchen» (Zuger Nachrichten [ZN], 23.3.1882 [Zitate]; ZV, 22.3.1892). Nach der Beratung des Vertrages mit der neuen Wasserversorgungsgesellschaft am 17.3.1878 hatte der «grössere Teil der Anwesenden das Lokal» verlassen. Die zwei folgenden Traktanden vermochten «nur mehr etwa ⅓ festzuhalten» (NZGZ, 20.3.1878). – Die Beteiligung an Versammlungen hing nicht zuletzt vom Wetter ab. So konnte am 9. August 1885 wegen dem «herrlichen Wetter» keine «starke Beteiligung der Einwohner» erwartet werden. Die Traktanden wurden entsprechend «rasch und mit Ausnahme der Rechnungsablage ohne Opposition» abgewickelt (ZV, 12.8.1885).

76. Über das Gesetz betreffend Bestreitung der Staatsauslagen stimmten am 3. September 1876 20,1% ab. Das Dekret betreffend Immobilienversicherung brachte am 30. November 1879 20,7% an die Urne. Am 28. Januar 1890 wurde das Gesetz über die Brandversicherung bei einer Wahlbeteiligung von 28,6% verworfen. Die Revision der Kantonsverfassung mobilisierte am 27. September 1890 nur gerade 33,0% des Elektorats. Am 18. Januar 1885 wurde die Revision des Gemeindegesetzes bei einer Stimmbeteiligung von 40,3% abgelehnt. Die Gründung der Kantonalbank bewegte 45,1%. Das Gesetz über das Besoldungswesen schaffte es am 11. März 1888 immerhin auf 53,6%, das Wirtschaftsgesetz am 15. März 1891 auf 61,4%.

77. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 13.3.1881.

78. Zu Dossenbach und Hildebrand vgl. zuletzt Schläppi, Gefährde des Bürgereigentums.

79. NZGZ, 12.12.1885.

80. ZV, 8.12.1885.

81. ZV, 16.12.1885. – Zum früheren Wahlboykott der Liberalen vgl. Schläppi, Konstituierung, PDF S. 3f.

82. NZGZ, 19.12.1885.

83. NZGZ, 23.12.1885.

84. ZV, 23.12.1885. – Unter den abgewählten Kantonsräten befanden sich Granden der Stadtgesellschaft wie Theodor Keiser (alt Regierungsrat sowie National- und Bürgerrat), Niklaus Moos (alt Nationalrat), Carl Kaspar Weiss (Korporationspräsident, Kirchenrat und späterer Kirchgemeindepräsident) und Franz Josef Speck (alt Korporationsrat).

85. NZGZ, 6.1.1886.

86. NZGZ, 9.1.1886.

87. NZGZ, 13.1.1886.

88. NZGZ, 16.1.1886.

89. ZV, 13.1.1886.

90. ZV, 16.1.1886.

91. Eine Mobilisierungskampagne im gehabten Ausmass liess sich allerdings nicht so bald wiederholen. Als vom 9. Dezember 1888 bis am 5. Mai 1889 ein eigentlicher Wahlmarathon mit sieben Wahlversammlungen anstand, lag die Stimmbeteiligung in der Stadt lediglich zwischen 39,3% und 66,0%. Wie stark Parteikämpfe aufkochten, lag offenbar nicht nur an den Mobilisierungsbestrebungen der Parteikader, sondern vielmehr auch an den personellen Konstellationen und den Gemengelagen politischer Reizthemen.

92. Vgl. Schläppi, Güterausscheidung, PDF S. 25–27.

93. VA 1879, S. 3.

94. VA 1876, S. 6.

95. VA 1877, S. 5.

96. VA 1875, S. 6.

97. VA 1877, S. 5.

98. VA 1877, S. 6.

99. VA 1878, S. 7. – Bei der Beratung des Voranschlags für 1878 hatte Kantonsrat Kaspar Landtwing beantragt, den Posten von 150 Franken für den Unterhalt des Friedhofes zu streichen, weil dieser Eigentum der Kirchgemeinde und deshalb von dieser zu pflegen sei. Nachdem Landammann und Kirchgemeindepräsident Alois Schwerzmann zu bedenken gegeben hatte, dass die Friedhöfe laut eidgenössischer Gesetzgebung Sache der Einwohnergemeinden seien, wurde Landtwings Antrag abgelehnt (StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 23.12.1877).

100. VA 1879, S. 4. – Zu den Rollen der beiden Genannten vgl. Schläppi, Güterausscheidung, PDF S. 10, 13, 15, 23, 28.

101. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 30.7.1874.

102. VA 1875, S. 4. – Vgl. Schläppi, Güterausscheidung, PDF S. 17.

103. StadtA Zug F.1-3.1, Jahresbericht und Jahresrechnung der Stadtverwaltung Zug 1875 [JB], S. 10.

104. ZV, 14.3.1875.

105. StadtA Zug A.10-10, Protokolle der städtischen Finanzkommission 1876–1913, 9.7.1878.

106. VA 1880, S. 6.

107. VA 1889, S. 7.

108. VA 1875, S. 4. – Zu Sparanstrengungen im ersten vollen Geschäftsjahr vgl. Schläppi, Konstituierung, PDF S. 13, 34 Anm. 56.

109. VA 1876, S. 5.

110. VA 1880, S. 5.

111. VA 1885, S. 5. – Die 24–26 Grad Réaumur entsprachen 30–32,5 Grad Celsius. – Zu analogen Massnahmen, die 1728 im Zuger Rathaus gegen die Sommerhitze ergriffen wurden, vgl. Schläppi, Gastmähler, S. 125.

112. VA 1886, S. 6.

113. VA 1875, S. 5f.

114. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 14.3.1875.

115. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 19.3.1876.

116. VA 1877, S. 5.

117. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 11.2.1877.

118. VA 1878, S. 6.

119. VA 1879, S. 6f.

120. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 23.3.1879.

121. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 18.2.1883.

122. VA 1885, S. 8.

123. VA 1886, S. 7.

124. VA 1877, S. 5.

125. VA 1878, S. 6.

126. VA 1886, S. 7.

127. VA 1890, S. 6, 1891, S. 5.

128. StadtA Zug F.2-2, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1892–1902, 20.3.1892; VA 1892, S. 8.

129. VA 1887, S. 8.

130. VA 1888, S. 6f.

131. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 21.1.1891. – Es konnten also durchaus auch einfache Berufsleute mit ihren Anträgen politische Prozesse in Gang bringen.

132. VA 1892, S. 6f.

133. VA 1889, S. 7, 9. – Das Zögern bei der Umsetzung der Verbauung des Mänibachs erstaunt, hatte doch der Voranschlag für 1888 festgehalten, sie sei «höchst dringend» (VA 1888, S. 7).

134. VA 1890, S. 5. – Die Semantik des Begriffs «Dohle» umfasst eine ganze Bandbreite von unterschiedlichen Installationen zu Kanalisationszwecken. Mit «Abwassertole» konnte ein Abwasserschacht, eine Grube am Strassenrand mit Deckel, eine Vertiefung oder eine Mulde, ein Loch, eine künstliche Aushöhlung, ein Graben bzw. ein verdeckter unterirdischer Kanal zur Ableitung von Wasser gemeint sein (Schweizerisches Idiotikon, Bd. 12, Sp. 1689). In Zug wurde unter «Dohle» eindeutig eine unterirdische Leitung verstanden (mit Dank an Thomas Glauser für den Hinweis).

135. VA 1892, S. 7.

136. VA 1883, S. 6f.

137. Dass der Kanton steuerlich profitierte, hatte der Einwohnerrat bereits 1881 ins Feld geführt, als er sich gegen eine Subvention an den Bau der «kantonalen Gefängnisanstalt» gestellt hatte. Die Stadt habe seiner Zeit 15 000 Franken zum Regierungsgebäude beigetragen. Eine vom Kanton bei der Verlegung des Bahnhofes geschuldete Abgeltung von 30 000 Franken habe dieser stattdessen ins Regierungsgebäude gesteckt. Doch nicht nur habe die Stadt schon genug an den Kanton bezahlt, dieser ziehe zudem «möglichst viele indirekten Steuern an sich, während die Gemeinde meist auf den Ertrag des eigenen Vermögens und der direkten Steuern verwiesen sei». Überdies zahle die Stadtgemeinde allein ungefähr gleich viel an die Staatsauslagen wie die anderen Gemeinden zusammen (ZV, 20.7.1881).

138. VA 1889, S. 7.

139. StadtA Zug F.2-2, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1892–1902, 20.3.1892; VA 1892, S. 7.

140. VA 1884, S. 4, – Glaubt man den Zahlen von 1883, die im Voranschlag für 1884 wiedergegeben wurden, war diese Klage durchaus berechtigt. Demnach unterstützte der Kanton das Schulwesen in den Gemeinden mit folgenden Frankenbeträgen: Baar (900), Cham (700), Hünenberg (600), Menzingen (800), Neuheim (250), Oberägeri (752), Risch (500), Steinhausen (300), Unterägeri (702), Walchwil (550), Zug (600).

141. Bericht der Rechnungs-Kommission an die Einwohner-Gemeinde über das Büdget pro 1885 [BRK]. – Dass dem Voranschlag ein solcher Kommentar beilag, war die Ausnahme. Dass dieser «in offener Sprache die Mängel und Abänderungen am Budget auseinandersetzte», war laut Volksblatt «im Interesse eines geregelten Haushaltes zu begrüssen» (ZV, 28.1.1885).

142. VA 1890, S. 3. – Hier bewahrheitete sich nun, was die Wortführer der Liberalen in der Endausmarchung der Güterausscheidung moniert hatten, als sie das Gut des Klosters Maria Opferung dem Schulgut einverleiben wollten (vgl. Schläppi, Güterausscheidung, PDF S. 20–22).

143. VA 1884, S. 13.

144. BRK.

145. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 9.8.1885; VA 1885, S. 3.

146. VA 1886, S. 4, 9.

147. VA 1887, S. 7.

148. JB 1875, S. 5.

149. VA 1877, S. 4.

150. VA 1878, S. 6f.

151. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891.

152. Vgl. NZGZ, 20.7.1881.

153. Vgl. JB 1880, S. 13; StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 17.7.1881, 29.1.1882.

154. Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 29.1.1882. – Die sechs «Zellen» konnten «zu Einzelbädern benutzt werden, vor welchen zwei grössere abgegrenzte Bade- resp. Schwimmbassin sich befinden». Für zusätzlich 600 Franken wurden «Douchen» installiert, deren «Nützlichkeit und zweckentsprechende Anlage» auf Anklang stossen dürften. Auch «wenn bei der grössten Sommerhitze es vorkommen mag, dass dem Andrang der Badebedürftigen nicht Genüge geleistet werden kann», erschien die «gemachte Einrichtung» vorderhand als «genügend» (JB 1882, S. 12).

155. VA 1883, S. 3f.

156. Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 18.2.1883.

157. VA 1884, S. 12.

158. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 13.1.1884.

159. VA 1885, S. 5.

160. VA 1886, S. 9.

161. VA 1887, S. 8.

162. VA 1889, S. 4.

163 VA 1890, S. 4.

164. Die folgenden Abschnitte können unmöglich die gesamte Bandbreite der Geschäfte in allen Verwaltungszweigen abbilden. Sie bezwecken vielmehr, anhand ausgewählter Beispiele einen Eindruck von den allgemeinen Trends in Gesellschaft und Politik zu vermitteln.

165. JB 1875, S. 18f.

166. Zur Feuerpolizei als bedeutsamem Bereich des Verwaltungshandelns des Zuger Stadtrats vor 1798 vgl. Schläppi, Die eigenen vier Wände, S. 55–60.

167. VA 1875, S. 7, 1876, S. 6.

168. VA 1876, S. 6f.; 1885, S. 8f. (Zitate); StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 9.8.1885. – Zur Entwicklung der Zuger Kantonspolizei im 19. Jahrhundert vgl. Süess, Vom Bettlerjäger zum Sicherheitsspezialisten.

169. JB 1876, S. 26f., 1877, S. 26f.

170. VA 1879, S. 9.

171. VA 1881, S. 9.

172. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 17.9.1874. – Vgl. Schläppi, Gefährde des Bürgereigentums, S. 241.

173. JB 1886, S. 10; VA 1884, S. 10, 1893, S. 7.– Zum Pissoir an der Ägeristrasse und generell zu Pissoirs im Stadtgebiet kurz und knapp Glauser, Ort der stillen Einkehr.

174. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 23.9.1877; VA 1878, S. 7. – Vgl. JB 1878, S. 28f.

175. VA 1879, S. 8.

176. JB 1775, S. 6. – Zur Zuger Wasserversorgung vgl. Leutenegger, Wasserwerke Zug.

177. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 17.3.1878.

178. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 23.9.1877; ZV, 28.11.1877.

179. NZGZ, 16.3.1878, 20.3.1878, 23.3.1878, 27.3.1878 (Zitate); StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 17.3.1878; ZV, 20.3.1878.

180. VA 1885, S. 6. – Im Jahr 1889 sind Typhusfälle mit zwei Toten dokumentiert (mit Dank an Thomas Glauser für den Hinweis).

181. BRK. – Aus Gründen des Brandschutzes sollte in Zug traditionell in den Waschhäusern der Nachbarschaften gewaschen werden. Der möglicherweise fragwürdigen Sauberkeit des Seewassers zum Trotz wurde anfangs der 1870er Jahre bei der Platzwehre «das sog. Waschschiff» gebaut. Und wie im Ancien Régime stellten sich auch an diesem öffentlichen Waschplatz umgehend ordnungspolitische Schwierigkeiten, denen der Rat Ende September 1874 mit einem klaren Regelwerk zu begegnen versuchte. So durfte das Schiff nur «zum Waschen von Kleidungsgegenständen» betreten werden. Das «Reinigen von tierischen Abfällen u. dgl.» war strengstens untersagt. Auf Verunreinigungen und Beschädigungen standen scharfe Strafen. Bereits im November verlangte die Nachbarschaft Vorstadt von der Stadt die «Erstellung eines Wasch- od. Spüelsteeges unterhalb dem Zürcherhof» (StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 30.9.1874, 10.12.1874). – Zum Waschen im vormodernen Zug und den damit verbundenen Problemen vgl. Schläppi, Die eigenen vier Wände, S. 54f., 66–68. – Zur Verunreinigung von Brunnen durch die fleischverarbeitenden Gewerbe in Bern vgl. Schläppi, Metzgern, S. 56, 166 Anm. 123. – Zu Zug vgl. Raschle, Plätschernde Brunnen.

182. Vgl. Schläppi, Agil, mobil, eigensinnig, S. 103.

183. VA 1893, S. 8.

184. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 30.9.1874 (Zitat); VA 1892, S. 9f. (Zitat), 1893, S. 8, 1894, S. 7.

185. Ebenfalls aus dem freien Kredit sprach der Einwohnerrat 1877 Mittel für einen neuen Katalog der Stadtbibliothek (JB 1877, S. 24f.; NZGZ, 14.2.1877).

186. VA 1891, S. 4; JB 1891, S. 28f. (500 Franken), 1892, 24f. (500 Franken), 1893 S. 26f. (500 Franken).

187. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 14.10.1888; ZN, 17.10.1888 (Zitate); ZV, 17.10.1888.

188. Vgl. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 25.1.1885.

189. Zur Elektrifizierung und insbesondere der Verquickungen der Wasser-, Gas- und Stromproduktion im Kanton Zug vgl. Wiesmann, Licht an!

190. VA 1881, S. 5.

191. StAZG P 66, Familienarchiv Schwerzmann, Mappe 84, Die finanzielle Lage der Einw. Gmde Zug, 20.2.1892; vgl. ZN, 20.8.1892.

192. Zur Steuergesetzgebung des Kantons Zug insbesondere im 19. Jahrhundert vgl. Schanz, Steuern der Schweiz, Bd. 3, S. 110–141.

193. ZN, 25.8.1898.

194. ZV, 28.8.1898.

195. Nach Schanz, Steuern in der Schweiz, Bd. 1, S. 231, gehörte Zug zusammen mit dem Aargau, Baselland, Baselstadt, Bern, Nidwalden, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Tessin, Thurgau und Uri zur «Gruppe von Kantonen, in denen es nicht gelungen ist, das Bürgergut vorwiegend dem öffentlichen Zweck dienstbar zu machen».

196. ZN, 16.3.1892. – Vgl. dazu auch die Vermögensentwicklung bei Schläppi, Güterausscheidung, PDF S. 25f.

197. ZN, 9.3.1892.

198. Im Jahr 1892 wurde der liberale Silvan Stadlin zum Stadtrat und zeitgleich zum Stadtpräsidenten gewählt. Er bekleidete dieses Amt bis 1922. Die von ihm geprägte Ära wäre ein weiteres interessantes Forschungsthema der Stadtzuger Verwaltungsgeschichte.


Quellenverzeichnis

 

Ungedruckte Quellen
– BüA Zug A 39, Rats- und Gemeindeprotokolle der Stadt Zug 1471–1798.
– StadtA Zug A.10-10, Protokolle der städtischen Finanzkommission 1876–1913.
– StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878.
– StadtA Zug F.1-1.2, Protokolle des Einwohnerrats 1879–1883.
– StadtA Zug F.1-1.4, Protokolle des Einwohnerrats 1886–1888.
– StadtA Zug F.1-1.5, Protokolle des Einwohnerrats 1889–1891.
– StadtA Zug F.1-1.6, Protokolle des Einwohnerrats 1892–1894.
– StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891.
– StadtA Zug F.2-2, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1892–1902.
– StAZG P 66, Familienarchiv Schwerzmann.

 

Gedruckte Quellen
– Neue Zuger Zeitung [NZGZ].
– StadtA Zug F.1-3.1, Jahresbericht und Jahresrechnung der Stadtverwaltung Zug 1875 [JB].
– StadtA Zug F.1-4, Bericht der Rechnungs-Kommission an die Einwohner-Gemeinde über das Büdget pro 1885, 9. Januar 1885 [BRK].
– StadtA Zug F.1-4, Voranschläge der Einwohnergemeinde, 1875–1908 [VA].
– Zuger Nachrichten [ZN].
– Zuger Volksblatt [ZV].


Literaturverzeichnis

 

Nachschlagewerke
– Schweizerisches Idiotikon. Wörterbuch der schweizerdeutschen Sprache, ges. auf Veranstaltung der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich unter Beihülfe aus allen Kreisen des Schweizervolkes, bearb. v. Friedrich Staub und Ludwig Tobler et al., Frauenfeld, 1881ff., Bd. 
– Zuger Personen- und Ämterverzeichnis, in: zg.ch/de/staat-politik/recherche-von-unterlagen/infos-und-tools-zur-recherche/personenund-aemterverzeichnis, 13.9.2023.

 

Fachliteratur
– Buri, Christof; Raschle, Christian, Der Untergang der Zuger Vorstadt am 5. Juli 1887, in: Zuger Neujahrsblatt 1987, S. 5–46.
– Glauser, Thomas, Ort der stillen Einkehr, in: Zug. Der Stadtführer, hg. von der Bürgergemeinde Zug, Zug 2024, S. 56.
– Hoppe, Peter, Die vollständige Legende zum Landtwing-Plan der Stadt Zug von 1770/71, in: Tugium 2 (1986), S. 117–148.
– Hoppe, Peter, Zuhören statt lesen. Mündlichkeit und Schriftlichkeit in der Vermittlung und Überlieferung von Informationen, in: Ders. et al., Universum Kleinstadt. Die Stadt Zug und ihre Untertanen im Spiegel der Protokolle von Stadtrat und Gemeinde (1471–1798), Zug 2018, S. 163–195.
– Leutenegger, Hajo, 1892–1992. 100 Jahre Aktiengesellschaft Wasserwerke Zug, Zug 1992.
– Polanyi, Karl, The great transformation. The political and economic origins of our time, foreword by Joseph E. Stiglitz, introduction by Fred Block, Boston 2001 (1st Edition, New York 1944).
– Raschle, Christian, Plätschernde Brunnen als Lebensadern, in: Zuger Neujahrsblatt 14 (2013), S. 70–83.
– Schanz, Georg von, Die Steuern der Schweiz in ihrer Entwicklung seit Beginn des 19. Jahrhunderts, 4 Bde, Stuttgart 1890.
– Schläppi, Daniel, Agil, mobil, eigensinnig. Überlegungen zu Charakteristika und historiografischer Verortung ländlicher Gesellschaften in der Geschichte der alten Eidgenossenschaft, in: Schweizerische Zeitschrift für Geschichte 71 (2021), S. 89–110.
– Schläppi, Daniel, Der Grosse Umbruch im Kleinen (Teil 1): Die Konstituierung der Einwohner-, Bürger- und katholischen Kirchgemeinde Zug von 1874, in: «18 Grad», Digitale Publikationsreihe zur Stadtzuger Geschichte 1 (2023).
– Schläppi, Daniel, Der Grosse Umbruch im Kleinen (Teil 2): Die Güterausscheidung zwischen der Bürger-, Einwohner- und Kirchgemeinde, 1874–1878, in: «18 Grad». Digitale Publikationsreihe zur Stadtzuger Geschichte 2 (2024).
– Schläppi, Daniel, Der Lauf der Geschichte der Zunftgesellschaft zu Metzgern seit der Gründung, in: Der volle Zunftbecher. Menschen, Bräuche und Geschichten aus der Zunftgesellschaft zu Metzgern, hg. von der Zunftgesellschaft zu Metzgern Bern, Bern 2006, S. 15–199, 307–309.
– Schläppi, Daniel, Die Eid-Genossenschaft. Wer verstehen will, warum es die Schweiz noch gibt, muss ihre genossenschaftliche Geschichte kennen. Denn gemeinsamer Besitz und kollektiv genutzte Ressourcen haben das Land zusammengehalten, in: NZZ Geschichte 9 (2017), S. 92–102.
– Schläppi, Daniel, Die eigenen vier Wände als Interessenssphäre der Allgemeinheit. Das Beispiel der Schweizer Kleinstadt Zug (16. bis 18. Jahrhundert), in: Hessische Blätter für Volks- und Kulturforschung 56 (2022), S. 45–71.
– Schläppi, Daniel, Die Ökonomie des Gemeinwesens. Auskömmliche Haushalte als ökonomisches Fundament und sozialer Kern der Gemeinwirtschaft, in: Peter Hoppe et al., Universum Kleinstadt. Die Stadt Zug und ihre Untertanen im Spiegel der Protokolle von Stadtrat und Gemeinde (1471–1798), Zug 2018, S. 61–85.
– Schläppi, Daniel, «Eine Gefährde des Bürgereigentums und die Quelle vielen Haders». Die Gemeindegüterausscheidungen im Kanton Zug, 1874–1886, in: Tugium 40 (2024), S. 233‒264.
– Schläppi, Daniel, Gastmähler, Geschenke, Gehässigkeiten und Gemeinschaftshandeln. Einblicke in den Verwaltungsalltag des Zuger Stadtrats vor 1800, in: Peter Hoppe et al., Universum Kleinstadt. Die Stadt Zug und ihre Untertanen im Spiegel der Protokolle von Stadtrat und Gemeinde (1471–1798), Zug 2018, S. 119–161.
– Schläppi, Daniel, Gelebtes und erlebtes Recht. Die Rechtskultur von Kommunen und Korporationen in der alten Eidgenossenschaft als Bollwerk gegen Rechtsvereinheitlichung, in: Rechtskultur. Zeitschrift für Europäische Rechtsgeschichte 9 (2021), S. 1–36.
– Schläppi, Daniel, Konzeptionelle Überlegungen zu einem universellen Paradigma anhand der Commons in der frühneuzeitlichen Schweiz, in: Anne-Lise Head-König et al. (Hg.), Kollektive Weiden und Wälder. Ökonomie, Partizipation, Nachhaltigkeit, Zürich 2019, S. 215–235.
– Schläppi, Daniel, Schlichten, Strafen, Sühnen. Vom Bemühen um sozialen Frieden und der gesellschaftlichen Einbettung von Gerechtigkeit, in: Peter Hoppe et al., Universum Kleinstadt. Die Stadt Zug und ihre Untertanen im Spiegel der Protokolle von Stadtrat und Gemeinde (1471–1798), Zug 2018, S. 197–227.
– Schläppi, Daniel, Te Deum laudamus! Die Kirchenpflege als kräftezehrendes Gezerre mit Kirchenvolk und Klerus, in: Peter Hoppe et al., Universum Kleinstadt. Die Stadt Zug und ihre Untertanen im Spiegel der Protokolle von Stadtrat und Gemeinde (1471–1798), Zug 2018, S. 277–305.
– Schläppi, Daniel, Vom Kleinen zum Grossen und zurück. Tiefenscharfe Quellenbohrungen in den Zuger Stadtratsprotokollen als Grundlage und Nagelprobe weitreichender Thesen (16. bis 18. Jahrhundert), in: Geschichtsfreund 174 (2021), S. 47–64.
– Süess, Patrik, Vom Bettlerjäger zum Sicherheitsspezialisten. Das Zuger Polizeikorps in den ersten Jahrzehnten, seiner Existenz (1804 bis in die frühen 1860er Jahre), in: Tugium 41 (2025), S. 135–156.
– Wecker, Regina, Neuer Staat – neue Gesellschaft. Bundesstaat und Industrialisierung (1848–1914), in: Georg Kreis (Hg.), Die Geschichte der Schweiz, Basel 2014, S. 430–489.
– Wiesmann, Matthias, Licht an! Die Elektrifizierung des Kantons Zug, in: Zuger Neujahrsblatt 14 (2013), S. 12–25.


1. Vgl. Schläppi, Konstituierung; ders., Güterausscheidung.

2. Vgl. Polanyi, The great transformation. – Überlegungen zum Ansatz von Polanyi in Anwendung auf Zuger Verhältnisse finden sich bei Schläppi, Konstituierung, PDF S. 19 Anm. 1.

3. Zur inexistenten Fiskalpolitik des «vormodernen Staates» in den unabhängigen Orten bzw. Kantonen der alten Eidgenossenschaft vgl. Schläppi, Konstituierung, PDF S. 20f. Anm. 25.

4. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 16.7.1874.

5. Zur Kirchenpflege als traditionellem Wirkungsfeld des Zuger Stadtrats vgl. Schläppi, Te Deum laudamus.

6. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 17.9.1874. – Zu den schwierigen Umständen rund um die Konstituierung des Einwohnerrats der Stadt Zug vgl. Schläppi, Konstituierung, PDF S. 7–13, 21f. Anm. 31–61.

7. Zur thematischen Bandbreite der Geschäfte in der vormodernen Verwaltung vgl. Schläppi, Gastmähler, S. 146–149, 161.

8. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 30.7.1874.

9. Zur historischen Bedeutung des gemeinsamen Essens vgl. Schläppi, Gastmähler, S. 126–129.

10. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 30.9.1874. – Zur städtischen Finanzkommission vgl. Schläppi, Konstituierung, PDF S. 16f.; ders., Güterausscheidung, PDF S. 8–13.

11. Zu den diesbezüglichen Gepflogenheiten im Ancien Régime vgl. Schäppi, Gelebtes und erlebtes Recht; ders., Schlichten, Strafen, Sühnen.

12. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 29.8.1874.

13. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 5.9.1874.

14. Bei einer «Tanse» handelt es sich laut Schweizerisches Idiotikon, Bd. 13, Sp. 722, um ein Rückentraggefäss für flüssige Stoffe.

15. Zur Schmähkultur gegen Vertreter der Obrigkeit in der Vormoderne vgl. Schläppi, Gastmähler, S. 134–138, 155–158 Anm. 55–72.

16. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 30.9.1874, 14.10.1874.

17. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 14.10.1874.

18. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 14.10.1874, 28.10.1874.

19. Auch in diesem Handlungsfeld perpetuierte sich ein Problemkreis, an dem sich der Stadtrat schon im Ancien Régime chronisch abgearbeitet hatte. Exemplarisch dafür steht der Spitalknecht, dem 1697 eingeschärft wurde, die Armen und insbesondere die Geistlichen besser zu behandeln und sie nicht «so gäch mit worten [und noch] weniger mit schlagen» zu traktieren. Auch solle er das schändliche Lästern unterlassen. Gleich anschliessend ging es um Martin Fridlin, den Wächter beim Frauensteinertor, dem mit der Kündigung gedroht wurde, falls im Wächterhäuschen weiterhin gespielt, geflucht und über die Obrigkeit geschimpft werde (BüA Zug A 39.26.10.427, 9.11.1697)

20. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 18.11.1874, 26.12.1874.

21. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 26.12.1874, 7.1.1875. – Zu Problemen mit pflichtsäumigen bzw. schludrigen Kaminfegern vgl. Schläppi, Die eigenen vier Wände, S. 58. – Zu Schlendrian im Kirchenwesen und nachlässigen Geistlichen vgl. Schläppi, Te Deum laudamus, S. 284–287, 299–301 Anm. 12–21.

22. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 28.10.1874.

23. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 27.8.1876 (Wahl), 13.3.1881 (Demission). – Klemens Speck, der schon 1876 auf den Ehrenplatz verwiesen worden war, scheiterte 1881 erneut. Diesmal unterlag er Alois Schell, allerdings erst im zweiten Wahlgang.

24. Zu Aufgaben und Stellung der Grossweibel im Ancien Régime vgl. Schläppi, Gastmähler, S. 120, 122, 125, 135, 152 Anm. 19, 153 Anm. 29; ders., Ökonomie des Gemeinwesens, S. 79 Anm. 5; ders., Schlichten, Strafen, Sühnen, S. 201, 227 Anm. 80; ders., Te Deum laudamus, S. 282f., 291.

25. Es waren dies die Finanz-, Waisen-, Schul-, Kadetten-, Bau- und Polizeikommission sowie der sog. «Feuerrat» (StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 17.9.1874).

26. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 17.9.1874; StAZG P 66, Familienarchiv Schwerzmann, Mappe 86, Rechnungs-Notizen und Verschiedenes seit 1871, Zusammenstellung der Verwaltungskosten 1875 und 1892.

27. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 29.9.1874. – Zur mühsamen Bereinigung der Stadtrechnungen seit 1868 vgl. Schläppi, Güterausscheidung, PDF S. 18f.

28. Vgl. Schläppi, Güterausscheidung, PDF S. 7.

29. Die Wahl in den Einwohnerrat vom 31. Mai 1874 hatte besagter Nussbaumer, der seine Prioritäten zielsicher zu setzen verstand, «wegen überhäufter Arbeit» noch abgelehnt (vgl. Schläppi, Konstituierung, PDF S. 12).

30. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 6.6.1875.

31. Zuger Volksblatt [ZV], 12.6.1875.

32. Die genannten Vergleichswerte stammen aus Wecker, Neuer Staat, S. 468, die für einen Haushalt mit bürgerlichem Lebensstil ein notwendiges Jahreseinkommen von ca. 4000 Franken veranschlagt.

33. Vgl. Schläppi, Gefährde des Bürgereigentums, S. 254–256.

34. In diesen auserwählten Kreis fielen nur gerade die folgenden fünf Personen: Pius Nussbaumer (konservativ, Oberägeri, 1887–1940, 53 Jahre); Xaver Baumgartner (konservativ, Hünenberg, 1877–1922, 45 Jahre); Martin Gügler (konservativ, Risch, 1874–1908, 34 Jahre); Wilhelm Müller (konservativ, Zug, 1875–1909, 34 Jahre); Josef Anton Schön (konservativ, Menzingen, 1874–1907, 33 Jahre).

35. Zu den speziellen Gegebenheiten in Hünenberg vgl. Schläppi, Gefährde des Bürgereigentums, S. 255f.

36. Unangefochtener Spitzenreiter war Silvan Stadlin (liberal, Zug, 1892–1922, 30 Jahre) gefolgt von Josef Moos (liberal, Zug, 1892–1902, 10 Jahre) und Karl Zürcher (liberal, Zug, 1882–1892, 10 Jahre).

37. Zu Stocker vgl. Schläppi, Konstituierung, PDF S. 8f., 22 Anm. 70.

38. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 9.2.1879.

39. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 4.1.1880, 25.1.1880.

40. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 18.3.1882; StadtA Zug F.1-1.2, Protokolle des Einwohnerrats 1879–1883, 24.3.1882 (Zitat), 1.4.1882.

41. So taten es bei der ersten Konstituierung des Einwohnerrates 1874 die beiden Kantonsräte Franz Hediger und Johann Blunschi (vgl. Schläppi, Konstituierung, PDF S. 8). Karl Anton Landtwing erklärte 1879, er übernehme das Präsidium nur, wenn Michael Stadlin sein Amt auch annehme. Nachdem Stadlin abgesagt hatte, überlegte er es sich trotzdem anders und willigte ein (StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 26.1.1879, 9.2.1879).

42. Darunter: Präsident Franz Hediger, 1877; Christian Weiss, 1879; Präsident Karl Anton Landtwing, «sofern ihn Gesundheitsrücksichten hiezu nötigen sollten», 1880; alle Gewählten, falls einer der Kollegen zurücktreten würde, 1883; Johann Landtwing, 1891/92 (StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 23.9.1877, 26.1.1879, 25.1.1880, 21.2.1883, 29.11.1891, 3.1.1892).

43. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 12.1.1879.

44. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 26.1.1879.

45. Vgl. dazu Buri, Raschle, Der Untergang der Zuger Vorstadt.

46. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 7.8.1887; StadtA Zug F.1-1.4, Protokolle des Einwohnerrats 1886–1888, 8.8.1887.

47. In der Parteipresse wurden die gegensätzlichen Sichtweisen auf die Thematik artikuliert (vgl. ZV, 10.8.1887; NZGZ, 13.8.1887).

48. NZGZ, 20.8.1887.

49. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 21.8.1887.

50. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 25.9.1887.

51. Auf Josef Stadlin († 15.2.1882) folgte Karl Stocklin (gew. 19.3.1882); auf Karl Anton Landtwing († 23.11.1882) Karl Kaspar Josef Stadlin (gew. 24.12.1882); auf Karl Zürcher († 26.6.1892) Silvan Stadlin (gew. 21.8.1892).

52. Vgl. beispielsweise die eben geschilderten Bewältigungsstrategien anlässlich der Vorstadtkatastrophe oder die Einberufung einer Kommission, nachdem die Güterausscheidung 1875 im ersten Anlauf vor dem Souverän gescheitert war (vgl. Schläppi, Güterausscheidung, PDF S. 15–17, 19, 28, 35 Anm. 81 u. 83).

53. Vgl. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 7.8.1887; StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 12.12.1877; StadtA Zug F.1-1.2, Protokolle des Einwohnerrats 1879–1883, 7.4.1879. – Zu korporativen Logiken vgl. Schläppi, Konzeptionelle Überlegungen. – Zu Weihnachtsrechnungen und -geldern im vormodernen Zug vgl. Schläppi, Ökonomie des Gemeinwesens, S. 66, 68, 73, 77, 82 Anm. 37, 85 Anm. 57.

54. Vgl. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 6.6.1875 (Stadtschreiber), 2.1.1887 (Weibel), 22.8.1886 (Stadtschreiber), 18.8.1889 (Stadtschreiber), 19.1.1890 (Steuereinzüger); StadtA Zug F.1-1.2, Protokolle des Einwohnerrats 1879–1883, 7.4.1879 (Waagmeister). – Zu einem Streitfall der Stadt mit Amtsbürgen vgl. Schläppi, Güterausscheidung, PDF S. 19, 35 Anm. 94.

55. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 20.1.1889.

56. StadtA Zug, F.1-4, Voranschlag der Einwohnergemeinde 1880 [VA], S. 4. – Im Ancien Régime hatten ausgewählte Beamte alle sechs Jahre eine neue Uniform in den Standesfarben bekommen (vgl. Schläppi, Vom Kleinen zum Grossen und zurück, S. 48–51, hier S. 50 Anm. 17, 51).

57. Zu Turnus und Rotation im alteidgenössischen Verwaltungsbetrieb vgl. Schläppi, Eid-Genossenschaft, S. 97, 100; ders., Konzeptionelle Überlegungen, S. 227.

58. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 29.8.1874.

59. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 10.12.1874. – Zur Urteilspraxis des Zuger Stadtrates im Licht der Umstände vgl. Schäppi, Gelebtes und erlebtes Recht, S. 11–14; ders., Schlichten, Strafen, Sühnen, S. 201, 210–217, S. 224–227 Anm. 59–83.

60. StadtA Zug F.1-1.2, Protokolle des Einwohnerrats 1879–1883, 18.3.1882.

61. Vgl. dazu Schläppi, Die eigenen vier Wände, S. 47, 54, 60; ders., Gastmähler, 140–142; ders., Gelebtes und erlebtes Recht, S. 7–9; ders., Schlichten, Strafen, Sühnen, S. 199, 202f., 211–213.

62. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 30.9.1874.

63. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 17.9.1874, 28.10.1874, 18.11.1874, 10.12.1874, 7.1.1875, 25.1.1875, 3.3.1875, 8.4.1875, 5.5.1875.

64. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 10.12.1874, 26.12.1874.

65. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 3.3.1875.

66. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 3.11.1875.

67. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 9.10.1877.

68. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 18.2.1883.

69. VA 1887, S. 7.

70. VA 1892, S. 7.

71. VA 1893, S. 7.

72. Für die Errichtung eines Denkmals in der Vorstadt durch Alois Brandenberg hatte die Nachbarschaft bereits 1892 einstimmig eine Spende von 1500 Franken beschlossen (VA 1892, S. 7).

73. Indem die Protokolle der Budgetberatungen ausser für das Jahr 1877 durchgehend festhielten, der Voranschlag sei artikelweise vorgelesen worden, konnte nachträglich niemand behaupten, man sei nicht richtig informiert worden. Ausdrückliche Vermerke finden sich in StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 14.3.1875, 19.3.1876, 23.12.1877 (Beratung des Voranschlags für 1878), 12.1.1879, 7.3.1880, 13.2.1881, 29.1.1882, 181.2.1883, 13.1.1884, 25.1.1885, 4.4.1886, 2.1.1887, 29.1.1888, 10.3.1889, 19.1.1890, 25.1.1891; StadtA Zug F.2-2, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1892–1902, 20.3.1892. – Zur Mündlichkeit in Rats- und Gemeindeversammlungen im Ancien Régime vgl. Hoppe, Zuhören statt lesen, S. 183–186.

74. Vgl. entsprechende Hinweise in StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 27.8.1876 (Weibel), 10.6.1877, 13.3.1881 (Weibel), 30.1.1886, 29.11.1891 (Wahl des Betreibungsbeamten). – Dass «Franz Keiser-Speck, beim Schützenhaus» auf Antrag von «Herrn Hauptmann Albert Uttinger» als Ersatz für den «aus Gesundheitsrücksichten» kurzfristig zurückgetretenen Einwohnerrat Vinzens Benz «in offener Abstimmung» und «mit Einmut» (einstimmig) gewählt wurde, stellte für das Wahlvolk einen akzeptablen Verfassungsbruch dar. Man dachte pragmatisch, denn vermutlich gab es gar keinen anderen Kandidaten, sodass die Wahl so oder so unstrittig war und «bei stark gelichteten Reihen […] ohne Gegenantrag» erfolgte (StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 10.3.1889; NZGZ, 13.3.1889).

75. Mitunter nahm die Teilnehmerzahl während der Versammlungen ab, so geschehen keine acht Wochen nach Erreichen des Spitzenwerts. Als in der Budgetversammlung vom 20.3.1892 das Traktandum «Unentgeltliche Beerdigung» zur Sprache kam, fingen die sehr zahlreich erschienenen Zuhörer an, «sich zu entfernen, da die Meisten nichts vom Tode und dessen Folgen hören wollen». Ob diesem Umstand lachte sich der Präsident «vergnügt in’s Fäustchen» (Zuger Nachrichten [ZN], 23.3.1882 [Zitate]; ZV, 22.3.1892). Nach der Beratung des Vertrages mit der neuen Wasserversorgungsgesellschaft am 17.3.1878 hatte der «grössere Teil der Anwesenden das Lokal» verlassen. Die zwei folgenden Traktanden vermochten «nur mehr etwa ⅓ festzuhalten» (NZGZ, 20.3.1878). – Die Beteiligung an Versammlungen hing nicht zuletzt vom Wetter ab. So konnte am 9. August 1885 wegen dem «herrlichen Wetter» keine «starke Beteiligung der Einwohner» erwartet werden. Die Traktanden wurden entsprechend «rasch und mit Ausnahme der Rechnungsablage ohne Opposition» abgewickelt (ZV, 12.8.1885).

76. Über das Gesetz betreffend Bestreitung der Staatsauslagen stimmten am 3. September 1876 20,1% ab. Das Dekret betreffend Immobilienversicherung brachte am 30. November 1879 20,7% an die Urne. Am 28. Januar 1890 wurde das Gesetz über die Brandversicherung bei einer Wahlbeteiligung von 28,6% verworfen. Die Revision der Kantonsverfassung mobilisierte am 27. September 1890 nur gerade 33,0% des Elektorats. Am 18. Januar 1885 wurde die Revision des Gemeindegesetzes bei einer Stimmbeteiligung von 40,3% abgelehnt. Die Gründung der Kantonalbank bewegte 45,1%. Das Gesetz über das Besoldungswesen schaffte es am 11. März 1888 immerhin auf 53,6%, das Wirtschaftsgesetz am 15. März 1891 auf 61,4%.

77. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 13.3.1881.

78. Zu Dossenbach und Hildebrand vgl. zuletzt Schläppi, Gefährde des Bürgereigentums.

79. NZGZ, 12.12.1885.

80. ZV, 8.12.1885.

81. ZV, 16.12.1885. – Zum früheren Wahlboykott der Liberalen vgl. Schläppi, Konstituierung, PDF S. 3f.

82. NZGZ, 19.12.1885.

83. NZGZ, 23.12.1885.

84. ZV, 23.12.1885. – Unter den abgewählten Kantonsräten befanden sich Granden der Stadtgesellschaft wie Theodor Keiser (alt Regierungsrat sowie National- und Bürgerrat), Niklaus Moos (alt Nationalrat), Carl Kaspar Weiss (Korporationspräsident, Kirchenrat und späterer Kirchgemeindepräsident) und Franz Josef Speck (alt Korporationsrat).

85. NZGZ, 6.1.1886.

86. NZGZ, 9.1.1886.

87. NZGZ, 13.1.1886.

88. NZGZ, 16.1.1886.

89. ZV, 13.1.1886.

90. ZV, 16.1.1886.

91. Eine Mobilisierungskampagne im gehabten Ausmass liess sich allerdings nicht so bald wiederholen. Als vom 9. Dezember 1888 bis am 5. Mai 1889 ein eigentlicher Wahlmarathon mit sieben Wahlversammlungen anstand, lag die Stimmbeteiligung in der Stadt lediglich zwischen 39,3% und 66,0%. Wie stark Parteikämpfe aufkochten, lag offenbar nicht nur an den Mobilisierungsbestrebungen der Parteikader, sondern vielmehr auch an den personellen Konstellationen und den Gemengelagen politischer Reizthemen.

92. Vgl. Schläppi, Güterausscheidung, PDF S. 25–27.

93. VA 1879, S. 3.

94. VA 1876, S. 6.

95. VA 1877, S. 5.

96. VA 1875, S. 6.

97. VA 1877, S. 5.

98. VA 1877, S. 6.

99. VA 1878, S. 7. – Bei der Beratung des Voranschlags für 1878 hatte Kantonsrat Kaspar Landtwing beantragt, den Posten von 150 Franken für den Unterhalt des Friedhofes zu streichen, weil dieser Eigentum der Kirchgemeinde und deshalb von dieser zu pflegen sei. Nachdem Landammann und Kirchgemeindepräsident Alois Schwerzmann zu bedenken gegeben hatte, dass die Friedhöfe laut eidgenössischer Gesetzgebung Sache der Einwohnergemeinden seien, wurde Landtwings Antrag abgelehnt (StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 23.12.1877).

100. VA 1879, S. 4. – Zu den Rollen der beiden Genannten vgl. Schläppi, Güterausscheidung, PDF S. 10, 13, 15, 23, 28.

101. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 30.7.1874.

102. VA 1875, S. 4. – Vgl. Schläppi, Güterausscheidung, PDF S. 17.

103. StadtA Zug F.1-3.1, Jahresbericht und Jahresrechnung der Stadtverwaltung Zug 1875 [JB], S. 10.

104. ZV, 14.3.1875.

105. StadtA Zug A.10-10, Protokolle der städtischen Finanzkommission 1876–1913, 9.7.1878.

106. VA 1880, S. 6.

107. VA 1889, S. 7.

108. VA 1875, S. 4. – Zu Sparanstrengungen im ersten vollen Geschäftsjahr vgl. Schläppi, Konstituierung, PDF S. 13, 34 Anm. 56.

109. VA 1876, S. 5.

110. VA 1880, S. 5.

111. VA 1885, S. 5. – Die 24–26 Grad Réaumur entsprachen 30–32,5 Grad Celsius. – Zu analogen Massnahmen, die 1728 im Zuger Rathaus gegen die Sommerhitze ergriffen wurden, vgl. Schläppi, Gastmähler, S. 125.

112. VA 1886, S. 6.

113. VA 1875, S. 5f.

114. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 14.3.1875.

115. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 19.3.1876.

116. VA 1877, S. 5.

117. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 11.2.1877.

118. VA 1878, S. 6.

119. VA 1879, S. 6f.

120. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 23.3.1879.

121. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 18.2.1883.

122. VA 1885, S. 8.

123. VA 1886, S. 7.

124. VA 1877, S. 5.

125. VA 1878, S. 6.

126. VA 1886, S. 7.

127. VA 1890, S. 6, 1891, S. 5.

128. StadtA Zug F.2-2, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1892–1902, 20.3.1892; VA 1892, S. 8.

129. VA 1887, S. 8.

130. VA 1888, S. 6f.

131. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 21.1.1891. – Es konnten also durchaus auch einfache Berufsleute mit ihren Anträgen politische Prozesse in Gang bringen.

132. VA 1892, S. 6f.

133. VA 1889, S. 7, 9. – Das Zögern bei der Umsetzung der Verbauung des Mänibachs erstaunt, hatte doch der Voranschlag für 1888 festgehalten, sie sei «höchst dringend» (VA 1888, S. 7).

134. VA 1890, S. 5. – Die Semantik des Begriffs «Dohle» umfasst eine ganze Bandbreite von unterschiedlichen Installationen zu Kanalisationszwecken. Mit «Abwassertole» konnte ein Abwasserschacht, eine Grube am Strassenrand mit Deckel, eine Vertiefung oder eine Mulde, ein Loch, eine künstliche Aushöhlung, ein Graben bzw. ein verdeckter unterirdischer Kanal zur Ableitung von Wasser gemeint sein (Schweizerisches Idiotikon, Bd. 12, Sp. 1689). In Zug wurde unter «Dohle» eindeutig eine unterirdische Leitung verstanden (mit Dank an Thomas Glauser für den Hinweis).

135. VA 1892, S. 7.

136. VA 1883, S. 6f.

137. Dass der Kanton steuerlich profitierte, hatte der Einwohnerrat bereits 1881 ins Feld geführt, als er sich gegen eine Subvention an den Bau der «kantonalen Gefängnisanstalt» gestellt hatte. Die Stadt habe seiner Zeit 15 000 Franken zum Regierungsgebäude beigetragen. Eine vom Kanton bei der Verlegung des Bahnhofes geschuldete Abgeltung von 30 000 Franken habe dieser stattdessen ins Regierungsgebäude gesteckt. Doch nicht nur habe die Stadt schon genug an den Kanton bezahlt, dieser ziehe zudem «möglichst viele indirekten Steuern an sich, während die Gemeinde meist auf den Ertrag des eigenen Vermögens und der direkten Steuern verwiesen sei». Überdies zahle die Stadtgemeinde allein ungefähr gleich viel an die Staatsauslagen wie die anderen Gemeinden zusammen (ZV, 20.7.1881).

138. VA 1889, S. 7.

139. StadtA Zug F.2-2, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1892–1902, 20.3.1892; VA 1892, S. 7.

140. VA 1884, S. 4, – Glaubt man den Zahlen von 1883, die im Voranschlag für 1884 wiedergegeben wurden, war diese Klage durchaus berechtigt. Demnach unterstützte der Kanton das Schulwesen in den Gemeinden mit folgenden Frankenbeträgen: Baar (900), Cham (700), Hünenberg (600), Menzingen (800), Neuheim (250), Oberägeri (752), Risch (500), Steinhausen (300), Unterägeri (702), Walchwil (550), Zug (600).

141. Bericht der Rechnungs-Kommission an die Einwohner-Gemeinde über das Büdget pro 1885 [BRK]. – Dass dem Voranschlag ein solcher Kommentar beilag, war die Ausnahme. Dass dieser «in offener Sprache die Mängel und Abänderungen am Budget auseinandersetzte», war laut Volksblatt «im Interesse eines geregelten Haushaltes zu begrüssen» (ZV, 28.1.1885).

142. VA 1890, S. 3. – Hier bewahrheitete sich nun, was die Wortführer der Liberalen in der Endausmarchung der Güterausscheidung moniert hatten, als sie das Gut des Klosters Maria Opferung dem Schulgut einverleiben wollten (vgl. Schläppi, Güterausscheidung, PDF S. 20–22).

143. VA 1884, S. 13.

144. BRK.

145. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 9.8.1885; VA 1885, S. 3.

146. VA 1886, S. 4, 9.

147. VA 1887, S. 7.

148. JB 1875, S. 5.

149. VA 1877, S. 4.

150. VA 1878, S. 6f.

151. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891.

152. Vgl. NZGZ, 20.7.1881.

153. Vgl. JB 1880, S. 13; StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 17.7.1881, 29.1.1882.

154. Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 29.1.1882. – Die sechs «Zellen» konnten «zu Einzelbädern benutzt werden, vor welchen zwei grössere abgegrenzte Bade- resp. Schwimmbassin sich befinden». Für zusätzlich 600 Franken wurden «Douchen» installiert, deren «Nützlichkeit und zweckentsprechende Anlage» auf Anklang stossen dürften. Auch «wenn bei der grössten Sommerhitze es vorkommen mag, dass dem Andrang der Badebedürftigen nicht Genüge geleistet werden kann», erschien die «gemachte Einrichtung» vorderhand als «genügend» (JB 1882, S. 12).

155. VA 1883, S. 3f.

156. Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 18.2.1883.

157. VA 1884, S. 12.

158. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 13.1.1884.

159. VA 1885, S. 5.

160. VA 1886, S. 9.

161. VA 1887, S. 8.

162. VA 1889, S. 4.

163 VA 1890, S. 4.

164. Die folgenden Abschnitte können unmöglich die gesamte Bandbreite der Geschäfte in allen Verwaltungszweigen abbilden. Sie bezwecken vielmehr, anhand ausgewählter Beispiele einen Eindruck von den allgemeinen Trends in Gesellschaft und Politik zu vermitteln.

165. JB 1875, S. 18f.

166. Zur Feuerpolizei als bedeutsamem Bereich des Verwaltungshandelns des Zuger Stadtrats vor 1798 vgl. Schläppi, Die eigenen vier Wände, S. 55–60.

167. VA 1875, S. 7, 1876, S. 6.

168. VA 1876, S. 6f.; 1885, S. 8f. (Zitate); StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 9.8.1885. – Zur Entwicklung der Zuger Kantonspolizei im 19. Jahrhundert vgl. Süess, Vom Bettlerjäger zum Sicherheitsspezialisten.

169. JB 1876, S. 26f., 1877, S. 26f.

170. VA 1879, S. 9.

171. VA 1881, S. 9.

172. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 17.9.1874. – Vgl. Schläppi, Gefährde des Bürgereigentums, S. 241.

173. JB 1886, S. 10; VA 1884, S. 10, 1893, S. 7.– Zum Pissoir an der Ägeristrasse und generell zu Pissoirs im Stadtgebiet kurz und knapp Glauser, Ort der stillen Einkehr.

174. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 23.9.1877; VA 1878, S. 7. – Vgl. JB 1878, S. 28f.

175. VA 1879, S. 8.

176. JB 1775, S. 6. – Zur Zuger Wasserversorgung vgl. Leutenegger, Wasserwerke Zug.

177. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 17.3.1878.

178. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 23.9.1877; ZV, 28.11.1877.

179. NZGZ, 16.3.1878, 20.3.1878, 23.3.1878, 27.3.1878 (Zitate); StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 17.3.1878; ZV, 20.3.1878.

180. VA 1885, S. 6. – Im Jahr 1889 sind Typhusfälle mit zwei Toten dokumentiert (mit Dank an Thomas Glauser für den Hinweis).

181. BRK. – Aus Gründen des Brandschutzes sollte in Zug traditionell in den Waschhäusern der Nachbarschaften gewaschen werden. Der möglicherweise fragwürdigen Sauberkeit des Seewassers zum Trotz wurde anfangs der 1870er Jahre bei der Platzwehre «das sog. Waschschiff» gebaut. Und wie im Ancien Régime stellten sich auch an diesem öffentlichen Waschplatz umgehend ordnungspolitische Schwierigkeiten, denen der Rat Ende September 1874 mit einem klaren Regelwerk zu begegnen versuchte. So durfte das Schiff nur «zum Waschen von Kleidungsgegenständen» betreten werden. Das «Reinigen von tierischen Abfällen u. dgl.» war strengstens untersagt. Auf Verunreinigungen und Beschädigungen standen scharfe Strafen. Bereits im November verlangte die Nachbarschaft Vorstadt von der Stadt die «Erstellung eines Wasch- od. Spüelsteeges unterhalb dem Zürcherhof» (StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 30.9.1874, 10.12.1874). – Zum Waschen im vormodernen Zug und den damit verbundenen Problemen vgl. Schläppi, Die eigenen vier Wände, S. 54f., 66–68. – Zur Verunreinigung von Brunnen durch die fleischverarbeitenden Gewerbe in Bern vgl. Schläppi, Metzgern, S. 56, 166 Anm. 123. – Zu Zug vgl. Raschle, Plätschernde Brunnen.

182. Vgl. Schläppi, Agil, mobil, eigensinnig, S. 103.

183. VA 1893, S. 8.

184. StadtA Zug F.1-1.1, Protokolle des Einwohnerrats 1874–1878, 30.9.1874 (Zitat); VA 1892, S. 9f. (Zitat), 1893, S. 8, 1894, S. 7.

185. Ebenfalls aus dem freien Kredit sprach der Einwohnerrat 1877 Mittel für einen neuen Katalog der Stadtbibliothek (JB 1877, S. 24f.; NZGZ, 14.2.1877).

186. VA 1891, S. 4; JB 1891, S. 28f. (500 Franken), 1892, 24f. (500 Franken), 1893 S. 26f. (500 Franken).

187. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 14.10.1888; ZN, 17.10.1888 (Zitate); ZV, 17.10.1888.

188. Vgl. StadtA Zug F.2-1, Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen 1874–1891, 25.1.1885.

189. Zur Elektrifizierung und insbesondere der Verquickungen der Wasser-, Gas- und Stromproduktion im Kanton Zug vgl. Wiesmann, Licht an!

190. VA 1881, S. 5.

191. StAZG P 66, Familienarchiv Schwerzmann, Mappe 84, Die finanzielle Lage der Einw. Gmde Zug, 20.2.1892; vgl. ZN, 20.8.1892.

192. Zur Steuergesetzgebung des Kantons Zug insbesondere im 19. Jahrhundert vgl. Schanz, Steuern der Schweiz, Bd. 3, S. 110–141.

193. ZN, 25.8.1898.

194. ZV, 28.8.1898.

195. Nach Schanz, Steuern in der Schweiz, Bd. 1, S. 231, gehörte Zug zusammen mit dem Aargau, Baselland, Baselstadt, Bern, Nidwalden, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Tessin, Thurgau und Uri zur «Gruppe von Kantonen, in denen es nicht gelungen ist, das Bürgergut vorwiegend dem öffentlichen Zweck dienstbar zu machen».

196. ZN, 16.3.1892. – Vgl. dazu auch die Vermögensentwicklung bei Schläppi, Güterausscheidung, PDF S. 25f.

197. ZN, 9.3.1892.

198. Im Jahr 1892 wurde der liberale Silvan Stadlin zum Stadtrat und zeitgleich zum Stadtpräsidenten gewählt. Er bekleidete dieses Amt bis 1922. Die von ihm geprägte Ära wäre ein weiteres interessantes Forschungsthema der Stadtzuger Verwaltungsgeschichte.